Der I. Abschnitt.
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5 i§
^festiget ist, die Gewalt des Zuges, und was hierZug heißt, ist eben so etwas, als man unter andernUmständen Druck zu nennen gewohnt ist. Auch dieGrosse dieses Zuges ist im ersten Augenblick, da allesnoch ruhet, am stärksten; der Göpel kommt nur inBewegung, wenn das statische Moment des Zuges„„fangS das Moment der last übertrift. Indem als--mn die angegriffene Stelle nach und nach in schnel-lere Bewegung kommt, nimmt die Starke des Zu-ges ab, und wenn jene Stelle schon eben so schnellWe, als das Pferd laufen kann, so wurde allerAig aushörcn.
21 §.
Das Gesetz ist nicht mit Zuverläßigkeit bekannt,nach welchem die Stärke dieses Drucks oder Zugesvon der Geschwindigkeit der angegriffenen Stelle derMaschine abhängk: also läßt sich auch nicht zuverlässigdie Geschwindigkeit angeben, wobey das mechanischeMoment dieser menschlichen oder thierischen Kräfteam zrösten wird. Eben so wenig zuverläßig weisman demnach, wie groß die Stärke des Drucks oderZuges für den Fall geschäht werden könne, wenn vonder Kraft des Menschen oder des Thiers der vortheil?Hafteste Gebrauch gemacht werden soll. Ueberdemhat der eine Mensch mehr körperliche Kräfte, als derandre, und bey den Thieren findet sich darin ebenfallsein sehr grosser Unterscheid. Um deßwillen hat man »suchen müssen, aus Vergleichung mehrerer Ersah--wagen diejenige Kraft und Geschwindigkeit ausfindigzu machen, womit Menschen oder Thiere an Maschi-nen durch Schieben oder Ziehen arbeiten können, ohnedaß sie in so kurzer Zeit ermüden.
Kk 4 22§.
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