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Brünn , am Fluß Jglau, gehöret demFürsten von Llchtenstei».
Lx, Hca. ä/K^,Flußin Engelland, wel-cher in der Grafschaft S»mmer>et ent-springet , und sich in das BritiannischeMeer ergeußt.
Lx Lsrupw, geschwind, plötzlich, unver-muchec, unversehens.!
LxLetio, Schatzung, Abforderung, ingleicheneine ausseroroeucliche Steuer, die ein Bi-schof seinen Uncerchanen auflegen kan;welche aber mäßig geschehen soll, unddeß-wegen Ludlläium cksiirsrivum heisset.
Lpaggeriven, was groß mache», heraus-streichen.
LxnrciiL, so hieß sonst der Primas einerDiöces, ingleichen im sechsten und fol-genden Seeülis der Gouverneur der Grie-chischen Kayser in Italien, deren Ge-biethe das ILxsrcKst genennet wurde, unddas meiste von Italien, ausser der Lom-bardie, unter sich begriff. Es ist abersolches im r. Seculo durch Zwietrachtder Griechischen Äayser mit den Römi-schen Päbsten wiederum zerfallen, undvieles davon v. Pipino und Carl dem Gros-sen , nachdem sie in Italien die Oberhandbehalten, dem Pabst geschenkec worden,woraus nach und nach der Kircheu-Staat«ntftanden- Jtzo deutet es in der Grie-chsichen Kirche einen Villcaror oder De-vutirten des Patriarchen an, der in denProvinzen herum reisen, und fleißig Nach-sehen muß, ob die Bischöffe ihre Pflicht,und die Geistlichkeit die Canones derKir-che wohl in acht nehmen,bx oiia, ganz, vollkommen. Daher K er«-x E, ein einiger und völliger Erbe,tzxaucroriren, adsetzen, abdanken, einenseines Amtes mit Schimpf erlassen.Exeedicen, die Masse überschreiten, derSache zu viel chun. Daher Exceß, dieUeberniaffe, und exceK^, allzuviel, über-mäßig.
Lxcellenz-Titel, wird in Italien vielenPrinzen, Grafen, Marquisen gegeben; inDeuclchland aber den Grafen, Generale»und geheimden Rächen; auf UniversitätenDoccoren und Professoren.
Lxc-plioner, sind zu Recht alle Ausnahmenund Ausflüchte, deren sich die BeklaotenWider ihre Kläger in Gerichten bedienen,Furcht, Zwang, Betrug, Jrrthum,listige Ueberredung, u. d. m.bxceltsr, Lxon,
Lxanm, grosse und wohlgebauete Stadtam Flusse Er, und die Hauptstadt in De-vonshire, in Engelland. Sie hat einen^ Blfchof, unter den Erzbischof von Canter-vury gehörig, und einen Hafen.Lxckrnz-, rke IIxdmnM, qlso Heistdi« grosse Künigl. Börse zu Londen, wel-che , als sie in dem grossen Brande r 666 .mit im Rauche aufgegangen, als ein öf-
fentliches Gebäude sehr prächtig und mitschönen Bildsäulen derKönige,von EduardI. bis Georg II. wieder aumeführet «vor»den, und über ;oooo. Pf. Sterl. gekostethat. Allhier versammeln sich täglich dieKaufleute ihrer Negotien halber ; unterderselben ist das grosse Pfeffer-Magazin,und übrigens sind in derselben viel Ge-wölber, Packhäuser, und verschiedene Gal-lerten mit Kram-Buden besetzet, welchebey 4000. Pf. Sterl. Miethe eintragen.In der Banco, welche hinter der Börseist, sollen'4. Millionen Pf. Sterl. Haa-res Geld liegen. Nebst dieser Königli-chen Börse giebt es zu Londen noch zweyandere renomirte Börsen, nehmlich Lx--rer-kxckange und dkew-slxckM^e.
Lxclw^uer, tlle Lourt ok Lxcbs^uM, alsoheisset die Rent-Cammer, oder das Fi-nanzen-Gericht des Königs in Engelland,zu Westmünster, dergleichen auch einesin Schottland ist, allwo alle Gelder, s»der Königlichen Majestät gehören, ein-genommen , und die Streitigkeiten, wel-che die Einkünfte, Zölle und Accisen desLandes betreffen, entschieden werden. EShat einen Präsidenten und drey Asseffores,davon jener Hä Ltil-k llaron, diese aberSLIE ok Lxckeyuer genennet werden.Daher sind die LxcKeaui-r-Bkiefe solcheWechsel-Briese, welche der Lxckc^usrseinen Creditoren an Kauffeuthe und an-dere Personen stellet, und können dieseBriefe wiederum an andere verhandeltwerden.
Lxcitswrium, heisset in Rechten ein Obrig-keitlicher Befehl, dadurch einer etwas zuthun erinnert wird.
Rxclullon geben, in dem päbstl. Lvahl-Lsnclave, heisset dieses, wenn der zumPäbstlichen Stuhl vorgeschlagene Cardi-nal dem Kayser, der Krone Spanien undFrankreich nicht anstehet, so protcstireudie National-Cardinäle, im Nahmen ih-rer Principalen, wider dessen Erwählung,wodurch es geschehet, daß von dem alsoausgeschlossenen Candidaten weiter nichtsgedacht wird.
Lxdusiv-, ausgenommen, ausgeschlossen.
Rxcommunicatio, siehe Bann.
Lxculxiren, entschuldigen , ausser Schuldseyn.
Lxes, Stadt im Königreiche Arragonien, «ISpanien.
Lxecutlon, siehe Lxsgulren.
Erecurions - Ordnung im Heil. Römi-schen Reiche, ist diejenige Reichs-Con-stitucion, in welcher vorgeschrieben wird,auf was Art die allgemeinen Friedens-Stöhrer zu ahnden und zu bestraffen. Sieist schon von Carl V. entworfen,, abererst An. izzä. zu Regensburz bestattigetworden.
t LxecutvliÄss» werden die Hulfsbefthle ge-
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