Diese Truppen, welche sich verpflichtet hatten, ein Jahr langnicht gegen Frankreich und seine Verbündeten zu dienen, begabensich in sünf Märschen nach Pillau, um dort fernere Verhaltungs-befehle zu erwarten. Der französische General Jarry und derOberst Nivet begleiteten die Besatzung, zur Vermeidung aller Kol-lisionen mit den französischen Truppen auf der Nehrung, währendder drei ersten Märsche.
Gleich nach dem Abmarsch der preußischen Besatzung hieltder M. Lefebvre seinen Einzug an der Spitze eines Theils des10. Korps. Der M. Lannes und der General Oudinot hattenes abgelehnt, den Marschall zu begleiten, um sich nicht das An-sehen zu geben, als maßten sie sich einen Theil des Ruhmes derEroberung an. Zwei Tage nach dem Einzuge ernannte Napo-leon den M. Lefebvre zum Herzog von Danzig.
Die Franzosen fanden, außer Getraide, in der Stadt wederder Garnison zugehörige Lebensmittel noch Fourage, an Munitionnoch 325 Centner Pulver. Auf den Wällen standen 210—215Geschütze; 26 waren demontirt, 15 auf dem Holm verloren ge-gangen. Die Werke des Retranchements hatten sehr gelitten undmußten hergeftellt werden. Dagegen bot die reiche Einwohner-schaft der französischen Habgier ein weites Feld. Schon zweiTage nach dem Einzuge wurden, außer den Requisitionen anWaizen, Wein, Tuch, Leinewand, Leder rc., 20 Millionen Fran-ken Kontribution verlangt, als ein Anfang der bis zum Ende desJahres 1813 fortgesetzten Erpressungen.
Da auch Weichselmünde und Neu-Fahrwasser in die Händeder Franzosen gefallen waren, so marschirten bereits am 28. dieDivisionen Oudinot und Dupas die Weichsel auswärts ab.In Danzig verblieben in Garnison das 44. Linien-Regimentund das badensche Kontingent. Die Division Dombrowski gingzum 8. Korps des M. Mortier über und der Rest des 10. Korpswurde theils dem Reserve-Korps, theils dem 8. Korps zuge-gewiesen; der M. Lefebvre kehrte zum Hauptquartier Napoleonszurück. Zum Gouverneur von Danzig wurde der General-Ad-jutant Napoleons, General Rapp, zum Kommandanten der Ge-neral Armand und bald darauf der General Monard ernannt.