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1 : 1, Der Feldzug von 1806. - 1850 (1855)
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1) 3612pfündige') zu 612 pfündigen Kanonen und 2lOpfündigen Haubitzen, 8 Kartousch- und 4 Granatwagen, in wel-chen für die Kanone 80 Kugel- und 55 Kartätschschnß, für die Hau-bitze 72 Granatwurf, 16 Kartätschschuß, 4 Brand- und 4 Leucht-kugeln verladen werden mußten. Bei je 2 Batterien, einer geradenund einer ungeraden, befanden sich die nöthigen Requisiten um die4 Haubitzen abgesondert in eine Batterie zusammenstellen zu kön-nen; bei jeder ungeraden Batterie befand sich l Offizier mehrzum Kommando jener Haubitzen.

2) 20 berittene Batterien zu 66pfündigen Kanonen und27 pfündigen Haubitzen, 4 Kartousch- und Granatwagen. DieKanone führte an Munition 120 Kugel- und 35 Kartätscb-schnß, wovon 60 Kugel- und 20 Kartätschschuß im Protz-kastcn mit sich; die Haubitze 63 Granatwurs, 22 Kartätsch-schuß, 3 Brand- und 2 Leuchtkugeln, wovon 14 Wurf und0 Kartätschschnß im Protzkasten.

3) 2 lOpfündige Mörser-Batterien zu 8 Mörsern mit16 Bombenwagen, welche i>or Mörser 84 Bomben, 4 Kartätsch-schnß und 8 Brandkngeln mitführten.")

4) Die 6- und 3pfündigen Kanonen der Infanterie undFüsiliere. Jeder Opfünder führte 50 Kugel- und 30 Kartätscheschuß, jeder 3 Pfänder 60 Kugel- und 40 Kartätschschnß im Protz-kasten mit sich.

Ferner in der Reserve:

1) 8 Opfündige Batterien zu 126pfündigen Kanonen- und4 Kartouschwagen. Das Geschütz besaß an Munition 200 Kugel-nnd 80 Kartätschschnß, von denen 4t» Kugel- und 40 Kartäsch-schnß in dem Protzkasten befindlich.

2) 4Vpfündige Haubitzbattcrien zu 8 Haubitzen und 8 Gra-natwagen mit 60 Granatwurf, 20 Kartätschschnß, 3 Brand-nnd 2 Leuchtkugeln für die Haubitze.

1) Die Nmmnern der 12pfündigen Batterien in den Ordres de Ba-taille des Jahres 1806 richteten sich noch nach der früheren Zahl von 10Batterien. 27 Batterien wurden 1806 nnr ins Feld gebracht.

2) Die Mörserbatterien wurden 1806 nicht mehr mitgeführt.