61
1) 36—12pfündige') zu 6—12 pfündigen Kanonen und 2—lOpfündigen Haubitzen, 8 Kartousch- und 4 Granatwagen, in wel-chen für die Kanone 80 Kugel- und 55 Kartätschschnß, für die Hau-bitze 72 Granatwurf, 16 Kartätschschuß, 4 Brand- und 4 Leucht-kugeln verladen werden mußten. Bei je 2 Batterien, einer geradenund einer ungeraden, befanden sich die nöthigen Requisiten um die4 Haubitzen abgesondert in eine Batterie zusammenstellen zu kön-nen; bei jeder ungeraden Batterie befand sich l Offizier mehrzum Kommando jener Haubitzen.
2) 20 berittene Batterien zu 6—6pfündigen Kanonen und2—7 pfündigen Haubitzen, 4 Kartousch- und Granatwagen. DieKanone führte an Munition 120 Kugel- und 35 Kartätscb-schnß, — wovon 60 Kugel- und 20 Kartätschschuß im Protz-kastcn — mit sich; die Haubitze 63 Granatwurs, 22 Kartätsch-schuß, 3 Brand- und 2 Leuchtkugeln, wovon 14 Wurf und0 Kartätschschnß im Protzkasten.
3) 2— lOpfündige Mörser-Batterien zu 8 Mörsern mit16 Bombenwagen, welche i>or Mörser 84 Bomben, 4 Kartätsch-schnß und 8 Brandkngeln mitführten.")
4) Die 6- und 3pfündigen Kanonen der Infanterie undFüsiliere. Jeder Opfünder führte 50 Kugel- und 30 Kartätscheschuß, jeder 3 Pfänder 60 Kugel- und 40 Kartätschschnß im Protz-kasten mit sich.
Ferner in der Reserve:
1) 8— Opfündige Batterien zu 12—6pfündigen Kanonen- und4 Kartouschwagen. Das Geschütz besaß an Munition 200 Kugel-nnd 80 Kartätschschnß, von denen 4t» Kugel- und 40 Kartäsch-schnß in dem Protzkasten befindlich.
2) 4—Vpfündige Haubitzbattcrien zu 8 Haubitzen und 8 Gra-natwagen mit 60 Granatwurf, 20 Kartätschschnß, 3 Brand-nnd 2 Leuchtkugeln für die Haubitze.
1) Die Nmmnern der 12pfündigen Batterien in den Ordres de Ba-taille des Jahres 1806 richteten sich noch nach der früheren Zahl von 10Batterien. 27 Batterien wurden 1806 nnr ins Feld gebracht.
2) Die Mörserbatterien wurden 1806 nicht mehr mitgeführt.