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1 : 1, Der Feldzug von 1806. - 1850 (1855)
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Rechte war; Frankreich hatte das Anerbieten, Hannover in Ver-wahrung zn nehmen, erst in dem Augenblick gethan, wo seineTruppen das Land selbst verlassen hatten, mithin es dem Gegnergestattet war, sich desselben zu bemächtigen, so daß man ihn hättewieder hinauswerfen müssen.

Der oben gedachte Plan des Kaisers von Rußland, Preußenmittelst des geforderten Durchmarsches zu einem Entschluß zu be-bewegen, hatte die Augen des preußischen Kabinets bei dem aus-gebrochenen Kriege mit Besorgniß auf die fränkischen Provinzengerichtet. Oestreich hatte die bündigsten Versicherungen wegen derNeutralität derselben gegeben, und den Franzosen war bekanntgemacht worden, daß ihnen eine Verbindungsstraße zwischen demBayreuthischen Oberlande und dem Ansbach-Bayreuthischen Un-terlande aus dem Bambergschen in die Ober-Pfalz zur Disposi-tion stände, wodurch nur zwei preußische Ortschaften vom Durch-marsch betroffen würden?) Aber dennoch befürchtete man, daßNapoleon gleiche Forderungen wie der Kaiser von Rußland stellenwerde, und daß man dann zu ähnlichen Maßregeln seine Zufluchtwerde nehmen müssen. Als man noch darüber berathschlagte, wiesolchem Fall vorzubeugen sei/) kam höchst unerwartet die Mel-dung : die französischen Truppen hätten an mehreren Punkten das

t) Zur Notiz siir diejenigen Leser, welche keine Karte des fränkischenKreises besitzen, diene Folgendes:

Das Bayreuthische Oberland zog sich zwischen dem Bambergschenund der Oberpfalz nördlich von Hof in einer Breite von etwa 9 Meilenvon N. nach S. bis gegen Bayreuth, von wo es in einem schmalen Zipfelbis südlich von Pegnitz anslicf, und auf etwa 2 Meilen von dem Bayreuthischenund Ansbachschen Unterlande durch fremdherrliches Gebiet gänzlich getrenntwar. Das Bayrenthische Unterland erstreckte sich in einer Breite vonMeile in östlicher Richtung aus der Gegend von Windsheim über Neu-stadt bis über Erlangen hinaus, zwischen dem Bambergschen re. nördlich unddem Ansbachschen südlich.

2) Man hatte dem Könige gerathen, eine Bekanntmachung zu erlassen,nach welcher der Durchmarsch durch Ansbach-Bayreuth allen Parteien gegenEntschädigung gestattet werden solle) indessen hatte der Minister Hardenbergwohl mit Recht entgegnet, dass man doch erst abwarten müsse, bis man umden Durchzug gebeten würde.

I.

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