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legenheit seine Stimme geltend machte. Nach vielfachen Ver-handlungen, in welchen Bonaparte durch die persönliche Zusam-menkunft des Königs von Preußen mit dem Kaiser von Ruß-land zu Memel in dieser Entschädigungs-Angelegenheit plötzlichzu Gunsten Preußens gestimmt wurde, um dieses Land an Frank-reich zu fesseln, kam am 4. Juni 1802 zwischen Frankreich undRußland, unter Zustimmung von Preußen, aber ohne Zuthundes Kaisers und des Reichstages, ein vollständiger EntschädigungS-plan zu Stande, der dem Reichstage zur unweigerlichen Annahmevorgelegt wurde. In Folge dieses Planes besetzten mehrere Für-sten, und unter ihnen auch Preußen, die ihnen zugesprochenenGebiete, bevor noch die zusammenberufene Reichsdeputation dieVerhandlungen eröffnet hatte, und Oestreich sah sich genöthigt,durch den Vertrag vom 26. Dezember 1802 mit Frankreich, un-ter einiger Abänderung beizutreten. So kam denn endlich derReichSdeputations-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 zu Stande,nach welchem alle geistlichen Gebiete, mit Ausnahme des einesKur-Erzkanzlers'), des Hoch- und Deutschmeisters und des Jo- 'hannitermeisters, säcularistrt, und alle Reichsstädte bis auf sechs^),so wie alle Reichsdörfer ihre politische Selbstständigkeit einbüßten.Preußen erhielt für seine übcrrheinischen Verluste die kurmainzi-schen Besitzungen in Thüringen (Erfurt, Antheil an Unter-Glei-chen und Treffurt, Eichsfeld rc.), die Bisthümer Hildesheim, Pa-derborn, Münster zum Thcil, die Reichs-Abteien Elten, Essen,Werden, Kappenberg, Herford und Quedlinburg, die ReichsstädteGoslar, Mühlhausen und Nordhausen, somit für 48 Quadrat-meilen mit 127,000 Einwohnern und 1,400,000 Fl. Einkünften,eine Entschädigung von 235^ Quadratmeilen mit 558,000 Ein-wohnern und 3,800,000 Fl. Einkünften, wozu noch kam, daßdie älteren preußischen Besitzungen im Westen — das Herzog-thum Kleve, die Grafschaft Mark rc. — durch diese Erwerbun-gen mehr konsolidirt wurden.
1) Diese Stellung in der Reichsverfassung — mit welcher das Direc-torium des Reichstages verbunden war — behielt der vormalige Kurfürstvon Mainz unter Anweisung eines neugebildeten Gebietes.
2) Frankfurt a. M., Augsburg, Nürnberg und die drei Hansestädte.