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Man erkühnte sich, den Ministern des Königs zu erklären, daß esden Städten Hamburg, Bremen und Lübeck nicht erlaubt seinsollte, der nordischen Eousödcration beizutreten, sondern Frankreichvielmehr sich vorbehielte, sie in seinen Schutz zu nehmen; gleichals wenn zu eben der Zeit, wo Frankreich, in dem Bezirke desandern Bundes, Städte verschenkte und Gesetze Promulgirte, ohneirgend einer Macht den geringsten Einspruch zu gestatten, mandem Könige hätte zumuthcn dürfen, ein fremdes Interesse im Her-zen seiner Monarchie zu dulden. Ein anderer Kontrast erbitterteden König aufs höchste. Er empfing vom Kaiser einen Brief vollvon jenen Versicherungen der Achtung, die freilich, wenn dieThatsachen nicht damit übereinstimmcn, als nichts zu betrachtensind, die aber die Würde des Souverains ihnen selbst an derSchwelle des Krieges noch zur Pflicht macht. Und wenig Tagenachher, in einem Augenblicke, wo das Schwert noch nicht ge-zogen war, wo die Minister des Kaisers denen des Königs nochBetheuerungen über Betheuerungen von seinen friedlichen Absich-ten vorspiegelten, erschien dcr Publicist vom 16. September, miteiner Diatribe gegen den König und den preußischen Staat, vonSeiten ihrer Schreibart der schmutzigsteil Patrioten der Revolutionwürdig, ehrenrührig für die Nation, in andern Zeiten als dieunsrigen der feierlichsten Kriegserklärung gleichgeltend. Der Königkann allerdings Verlänmdungen, die nichts als Widerwillen er-rege», verachten; wenn diese Verläumdungcn aber dazu beitragen,Ihm über die wirkliche Lage der Dinge Aufschluß zu gebeut sowäre cs unklug, sie blos mit Verachtung zu behandeln.
Uebrigens war nun auch der letzte Zweifel verschwunden..Aus dem Innern Frankreichs marschirtcu Truppen gegen denRhein. Der Vorsatz, Preußen anzugreifen, war klar und zuver-^ lässig. Eine kostbare Zeit ging verloren. Der König ließ durchden General Knobelsdorfs eine Note überreichen, welche die Be-dingungen enthielt, unter denen er noch bereit war, sich zu ver-gleichen. Diese Bedingungen waren:
1) daß die französischen Truppen ungesäumt Tcutschlandräumten;
2) daß Frankreich der Bildung des nördlichen Bundes kein