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ten, und bereit wären, für sie jedes Opfer mit Freuden zu brin-gen. Der Graf ermahnte hierauf die Versammlung, von dieserUnterredung nichts laut werden zu lassen, besonders aber zu ver-meiden, daß, für den Fall der Annahme der Konvention, diesenicht als eine Kapitulation betrachtet werde, indem, nach den ihmzugegangenen Nachrichten, ein Entsatz durch den Beitritt Oestreichskeinesweges unwahrscheinlich sei, wenn nicht ein allgemeiner Waf-fenstillstand oder Frieden dem Kriege ein Ende machte, also auchdie Bedingungen dieser Konvention aufhöbe. Der Graf erklärteferner: „es käme ihm nur darauf an, Zeit zu gewinnen, um denAugenblick des Beitritts Oestreichs oder des Friedens in einemZustande «»geschwächter Kraft herbeigeführt zu sehen; sollte we-der das Eine noch das Andere erfolgen, so würde er die min-deste Veranlassung, welche ihm der Feind darbiete, ergreifen, umdie Konvention zn brechen; der Dienst müsse daher nach wie vormit all der Pünktlichkeit und den Vorsichtsmaßregeln versehenwerden, als ob die Festung wirklich belagert würde." —
Wir sehen aus Allem diesen, daß der Graf Götzen in sichentschlossen war, auf die ihm angetragene Konvention einzugehen,obgleich er sich selbst gestand, daß er dadurch den erlangten Rufzum großen Theil aufs Spiel setzen würde. Hätte der Graf alsKommandant von Glatz gehandelt, so müßte man ihn entschiedentadeln; denn ein Kommandant hat kein anderes Augenmerk, alsdie Vertheidigung seiner Festung; Alles, was außerhalb derselbenvorgeht, liegt außer seinem Horizont. Der Graf Götzen waraber nicht Kommandant, sondern General-Gouverneur von Schle-sien mit den ausgedehntesten Vollmachten, zu schalten und zu wal-ten, wie nach seiner Ansicht am sichersten das Wohl des Vater-landes gefördert würde. Der Schrecken indessen, welchen der Sturmdes Lagers über einen Theil der Garnison gebracht, der voraus-zusehende Verlust der Stadt mit ihren Magazinen und Räumenzur Unterbringung der Truppen, der Mangel an Munition, nachAngabe des Majors Thiemann, die elende Beschaffenheit der Laf-fetirung, die großartige Verratherei, welche in der unmittelbarstenUmgebung des Grafen getrieben wurde, und jede Vertheidigungs-maßregel, Festungspläne rc. zur Kenutniß des Feindes brachte,