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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
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sei als ihr Benehmen. Diese Uebereinkunft sollte darin bestehen,daß sämmtliche Truppen in Schlesien mit Waffen und Geschützzur Armee des Königs frei abmarschiren könnten, wenn dagegenvon preußischer Seite die noch in Händen habenden Festungensogleich überliefert würden. Der Graf Götzen erklärte diese Be-dingungen für allerdings sehr ehrenvoll, daß er aber eine Pro-vinz, in welche ihn der König gesandt habe, nicht ohne Geneh-migung des Königs verlassen könne; eS wäre indessen wahrschein-lich, daß der Monarch seine Einwilligung zu jenem Uebereinkom-men gäbe, man möge daher nur gestatten, daß ein Offizier zurEinholung dieser Einwilligung nach Preußen gehe, und bis zudessen Rückkehr die Feindseligkeiten eingestellt würden.

Der General Vandamme. erklärte, daß ein solches Verfahrenunzulässig sei, da wahrscheinlich in dieser Zeit Glatz bereits übersein würde, wozu ihm einige 20,000 M. und 300 Stück Wurf-geschütz zu Gebote ständen, welche die Stadt in 3 Tagen in einenAschenhaufen verwandeln würden. Nach mehreren vergeblichenHin- und Herreden verlor der französische General alle Haltung,und wandte sich zu den umstehenden Offizieren, indem er erklärte:es sei abscheulich, daß so brave Offiziere, die mehr als ihreSchuldigkeit gethan, durch den Eigensinn eines Einzelnen leidensollten, daß sie daher vollkommen berechtigt seien, ihm unter die-sen Umständen den Gehorsam aufzukündigen; cs gäbe keinen Kö-nig von Preußen mehr, die russisch-preußische Armee fei neuer-dings total geschlagen, der König wahrscheinlich geblieben, da erseit der Schlacht vermißt würde." Die preußischen Offiziere wa-ren über diese Worte empört, und der Major Görtz hatte denSäbel bereits halb herausgezogen, um den französischen Generalniederzuhauen, als der Graf Götzen beschwichtigend dazwischentrat. Nachdem der General noch Klage über die Behandlung derfranzösischen Gefangenen und Verwundeten geführt hatte, woraufihm der Graf Götzen das Zeugniß der ganzen Provinz über dieRäubereien und Erpressungen der von ihm befehligten Truppeneutgegenhielt, schloß der General mit der Drohung, auf den Gü-tern des Grafen keinen Stein ans dem andern zu lassen, dasVermögen seiner Verwandten und diese selbst den Soldaten Preis