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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
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Der General Montbrun, den wir mit der württembergischenKavallerie, gefolgt von dem General Minucci, im Marsch ansStrehlen verlassen haben, langte am 24. Dezember 6^ Uhr Mor-gens bei Großburg an, ließ dort futtern und alsbald den Marschfortsetzen. Nach den Nachrichten, welche dem General auf demMarsch zugingen, war Strehlen von den preußischen Truppen,die daselbst in der Nacht gestanden hatten, geräumt worden, wasauch seine Richtigkeit hatte, da die Glatzer Jäger und Schützen,der Disposition gemäß, nach Wanseu aufgebrochcn waren. DieWnrttemberger stießen auf keine preußischen Vorposten oder Pa-trouillen, da die preußische Kavallerie bei der angeordneten Rechts-schiebuug nicht gehörige Verbindung erhalten hatte, und die 4Schweidnitzer Schwadronen unter dem Major Reisewitz, von Lan-^en-Oels nach Strehlen, ohne alle Sicherheitsmaßregel», dieQuartiermacher voraus, im Marsch waren-

Die württembergische Avantgarden-Schwadron rückte somitauch ohne alle Besorgniß in Strehlen ein, stieß aber bereits inder Vorstadt auf das so eben von Nimptsch eintreffende Füsilier-Bataillon und die Quartiermacher der Kavallerie. Die Württem-berger erhielten Feuer, und wandten sich in Flucht ans der Straßezurück, die sie gekommen, von dem General Montbrun ausgenom-men. Der General wollte weiter Vorgehen, erhielt indessen dieMeldung, daß auf den Straßen von Schweidnitz und Nimptschnoch Kolonnen Infanterie, Artillerie und Kavallerie im Anmarschund nicht mehr entfernt seien. Er blieb daher ans der BreslauerStraße zwischen Saegen und Kuschel halten, um ein Kavallerie-Regiment, das sich in der Nacht verirrt halte, und die baverscheInfanterie abzuwarten.

ES war das 3. sehr starke Musketier-Bataillon von Strach-witz und die Schweidnitzer Batterie von 6 Kanonen, welche vonNimptsch, das Kavallerie-Bat. Reisewitz, das von Langen-Oels hereintraf, um sich bei Strehlen mit dem Regiment Kropf aus Glatzzu vereinigen. Letzteres war auS Frankenstein spät abmarschirt,

genommen, und durch den General-Gouverneur, der kein Todes-Urtheilunterschreiben wollte, zur Festnngsstrafc nach Glatz gesandt.