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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
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Offfziere in der Provinz aufgefordert würden, sich zur Anstellungin die nächsten Festungen zu begeben, daß die beurlaubten, so wiedie von der Armee zurückgekehrten Unteroffiziere und Soldaten,die verabschiedeten und selbst die noch irgend dienstfähigen invalidenMannschaften, und endlich die in herrschaftlichen Diensten stehen-den Förster und Jäger mit Kugelbüchsen bewaffnet, ebenfalls un-gesäumt in die nächsten Festungen abgeschickt werden sollten.

Die Provinzial-Behörden erhielten von diesem KöniglichenBefehl die erforderliche Mittheilung, und durch sie wurden dieLandräthe sofort angewiesen, das Entsprechende demgemäß zu ver-anlassen; dem Grafen Pückler aber wurde gestattet, sich über dieArt und Weise, wie durch die Einziehung und Verlheilung dergedachten Soldaten und Jäger ein Vertheidigungsmittcl für dieFestungen zu bewirken sei, mit den Kommandanturen persönlichzu verständigen, welche hierzu ebenfalls von der Königlichen OrdreKenntniß erhielten; das erforderliche Geld zur Einstellung jenerMannschaften wurde angewiesen. Es kann nicht angegeben wer-den, ob der Graf Pückler durch den Widerstand, welchen er bei denBehörden in der Ausführung seines Planes fand, oder durch dasGefühl, der übernommenen Aufgabe nicht gewachsen zu sein, zurVerzweiflung getrieben wurde; er endete bereits am 13. Novemberfreiwillig sein Leben. So viel bewirkte indessen der durch denGrafen veranlaßt Befehl, daß wenigstens einige der zu de» Land-Neservebataillonen notirten Invaliden und Verabschiedeten, unddie im Lande sich noch herumtreibenden ranzionirten Soldaten,eingezogen wurden, obgleich man sie längere Zeit nicht allein un-bewaffnet, sondern auch unbekleidet lassen mußte- Man hatte sichnicht die Mühe gegeben, die Montirungs-Kammern der offenenGarnisonen in die Festungen zu bringen, so daß sie in Nieder-schlesien größtentheils dem Feinde in die Hände fielen. Für Glo-gau war die Ausführung des Befehls nicht mehr möglich, da be-reits am 7. November die Berennnng der Festung eintrat.

Unterm 4. November erging noch eine Ermahnung des Kö-nigs aus Graudenz an die Kommandanten, die Festungen demFeinde nicht zu übergeben, wenngleich ihnen keine Hülfe gesendetwerden könne.