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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
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der Anstellung einiger Ranzionirter und Versprengter, nichts ge-schehen, da der Minister Graf Hoym auch die letzte Vorstellungdes Generals Lindener am 2. November, wegen Einberufung derLand-Reserve-Bataillone, znrückgewiesen hatte. Die Masse derRanzionirten war abgewiesen worden, und trieb sich zum Schrek-ken der Einwohner im Lande umher, und Einzelne dienten erwie-senermaßen in der Folge sogar gegen Preußen.

Sobald der Feind sich der Provinz näherte, verließ der Mi-nister Breslau, und begab sich nach Oberschlesien von einem Ortezum andern, ohne sein Amt niederzulegen, so daß nothwendig, dadie Kammer in Breslau verblieb, fortgesetzt die widersprechendstenBefehle sich durchkreuzten. So hatte z. B. die Kammer in dem-selben Augenblick die Auswahl von tauglichen Pferden aus denArtillerie-Kolonnen zum anderweitigen Militärdienst verfugt, alsder Minister befahl, daß sie verauktionirt werden sollten.

Unterm 2. November erließ der König ans Schneidemühlan den Provinzial-Minister den nachstehenden Befehl:

Der in der Anlage enthaltene Vorschlag des Grafen Pück-ler, die Garnisonen der schlesischen Festungen zu verstärken, ver-dient die ernstlichste und schleunigste Rücksicht, weshalb Ich Euchbefehle, denselben ohne allen Verzug in Ausübung zu bringenund kein Geld dabei zu sparen. Die Festungen müssen, es kostewas es wolle, bis auf den letzten Mann vertheidigtwerden, und Ich werde solchem Kommandanten, der seineSchuldigkeit nicht beobachtet, den Kopf vor die Füße legenlassen."

Der Graf Friedrich Pückler ans Gimmel, welcher sich über-zeugt hatte, daß nach den Maßregeln der obersten Behörden jedeenergische Regung zum Widerstand unterdrückt werden müsse, hattesich in seinem patriotischen Eifer zum Könige nach Schneidemühlbegeben, und seine Vorschläge zur schleunigen Verstärkung derStreitmittel der Provinz vorgelcgt. Der Graf war wohlwollendempfangen worden, und kehrte mit dem obigen Schreiben zurück;da indessen die in demselben aufgeführte Anlage nicht beigelegenhatte, so machte er den mündlichen Vortrag, daß ans seinen Vor-schlag genehmigt worden, daß die pensionirten und verabschiedeten