Ueber die G er echtigkeit u. f. w.
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durch ihre verftorbenen Eltern mit diefen Güternverknüpft find, fo find wir geneigt, fie auch nochdurch das Verhältnifs des Eigenthumsrechts zu ver-knüpfen. Hiervon giebt es viele gleiche Fälle *).
V i e r -
der intereffantefte und wichtigfteTheil ift, und dafsfelbft die Körper nach dieler oder jener befondernArt genannt werden, lind er hätte noch hinzu fü-gen können, dafs die Materie oder die Subftanz inden meiften Körpern fo fliefsend und ungewifs ift,dafs es ganz unmöglich ift, ihr in allen ihren Ver-änderungen nachzugehen. Was mich anbetrifft,ich fehe nicht ein, nach welchen Principien einfolcher Streit mit Gewitsheit ausgemacht werdenkann. Ich will mich daher begnügen anzumerken,dafs mir die Entfcheldung des Trebonian felirfcharffinnig zu feyn fclieint: welcher fagt, dafsder Becher dem Eigenthümer des Metalls ge-hören miiffe, weil er wieder in feine erfte Formverwandelt werden könne; dafs aber das Schiffaus dem entgegengefetzten Grunde feinem Er-bauer gehöre. Aber fo fcharffinnig diefer Grundauch fcheinen mag, fo hängt er doch ganz allein vonder Phanlafie ab, die in der Möglichkeit einer fol-chen Verwandlung eine engere Verknüpfung undein genaueres Verhältnifs zwifchen einem Becher unddem Eigenthümer feines Metalls, als zwifchen einemSchiffe und dem Eigenthümer feines Holzes findet,wo die Subftanz weit fixirter und unveränderli-cher ift.
*) Bei der Unterfuchung der verfchiedenen Anfprü-che auf das Recht der Oberherrfchaft, werden wirviele Gründe antreffen , die uns überzeugen, dafsdas Recht der Succeftion gt öfstentheils von der
Ein*