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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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2879-2880
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abgeschnittenen Schnabel der feindli-chen Sckiffe auf Wägen g); fünftensdie Tafeln, worauf zu sehen, wie vielfeindliche Schiffe erobert, und was fürBeute gemacht worden war h); sich.stens das erbeutete Geld und andereSchätze, nebst den Kronen, so verehrettvorden waren i); siebendens die getan-genen See. Räuber oder andere Sec-Officiere k); achtens ber Triumphatorauf seinem hohen Wagen, in seinemTriumph-Kleide und andern SchmuckeI); neuntens die Schiff-Soldaten,Schiffleute und was sonst fürVolckaufdenSchiffen mitgedicnethattem). Unddi eser Zug gicna ebenfalls auf das Ca-pütolium, woselbst alles, wie sonst gehal.te n wurde, ausser daß ohne die andernDonaria auch ein oder mehr Schiff-Schnabel den Göttern gewidmet wur-den n).

2) Appian. Bell. Pttn. ap. Pitisc, inTriumphus naualis.

b) Liv. Üb. XXXXV. c. 3i .

c) Sueton. ViteU. c. 10.

d) Liv. üb. XXXVII. c.öo.

e) Flor. üb. II. c. 2. ». /0. A Val,Max. üb. Ulf. c. 6. n. 4.

f ) Propert. üb. II. Eleg. /. v. 3/.

g) Appian. ap. Pitisc. I. c.

h ) Id. ibid.

i) Liv. üb. XXXVII. c. s 8.

k) Cic. Verr. V. c. 26.

l ) Liv. I. c. cap. 3Q. tty Val. Max. üb. II.c.8. n.f.

m) Liv. l.c.

n ) Id. üb. X. c. 2. Sueton. August,c 18.

TRIVMVIRI war ein Collegiumvon 3 Männern zu Rom, jedoch vonvielerley Art, nachdem nehmlich es baldüber diese, bald über jene Sache gesetzetwar, wie folgende Artickel geben.

Triumuiri , s. Tresuiri agrarii , s agrisdandis s assignandis, wurden entwedervon dem Bürgermeister 2), oder aucheinem Stadt-Richter erwehlct b), undzwar in Comitiis tributis von gesamten3; Tribubus c), woben sie mit aller-hand Bedienten, als Apparitoribus,Scribis, Librariis, Praeconibus, Archi-tectis, wie auch Zelten, Hausrathe, Last.Thieren und andern versehen wurden d),

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zugleich aber gemessenen Befehl hatten,wie viel sie jedem Colono Feld einräu-men selten e). Und da auch gar neueStädte dabey anzulegen waren, zeich,neten sie die Mauern danu ab, theile-ten sie in Gassen und Plätze, sitztenObrigkeiten, schrieben Gesetze vor, undrichteten alles ein, was zu Bestellungeiner solchen Pflantz. Stadt erforertwurde 5 ). Wie aber dergleichen Ver-richtung sehr mühsam war; also klin-ken sie es doch selten allen darbcy rechtmachen, so daß sie wohl ehe selbst mitin den Colonicn blieben, ehe sie sich zuRom sonderlich von den Tribunis ple.bis wölken herum nehmen lassn g).Sonst aber wurden zu dieser Verrich-tung nicht eben allemahl Triumuiri,Im»dem auch wohl Quinqucuiri , Septem-viri, Decemviri bis Vigintiviri bestel-let , die aber von den Trhimuiris innichts, als in der Anzahl unterschiedenwaren h), wie sie denn auf ihre Art auchkeine andern waren, als was man sonstauch Triumuiros Colonia deducendasheissen hat.

a) Liv. üb. XXXII. c. 2.

b) Id. lib- XXXXII. c. 4.

c) Cic. adv. Rullum.

d) Id. ibid.

e) Sigon. de Ant. lur. Italia lib. II. c. 2.

f) Id. ibid. sf Ian.Guilielm.rfe Ma-gistr.. P. R. c. 2i.

g) Liv. lib. III. c. 11.

h) Sigon. 1 . c. sf Bellus de Rom. re-sti t. lib. III. C.2/.

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Triumuiri, f Tresuiri Capitales, wa-

rdn z Personen, die Knechte und Leute,die sich zu Rom aufhielten, allein keineBürger waren, richteten, als dergleichensie auch am Leben strafen kunten a). «i«,i,tzSie hiessen auch schlechthin Triumuiri, % ^da bey andern allemahl ihre Amts-Ver- 4, n,richtung zugleich mit bcmercktt wird b),und hielten sie ihr Gerichte bey der Co-lumna Menia c). Sie hatten anbeydie Aufsicht über die öffentlichen Ge- ^fangnisse, und liessen darinne abthun.die der Proetor zum Tode verurtheilethatte d). Jinmittelst wurden sie doc^auch von dem Volcke erwehlct e), nah- >men auch wohl Römische Bürger mit <3