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d) Dominic. Flocc. de Potest. Rom.lib. II. c. 16. lan. Guilielm. de Ma-st str. Pop. Rom. c. ro.
Tribuni Notariorum mochten fö Viel4 ($ Canbler seyn ,. wie die Notarii soDiti/ als Secretarii. Wenigstens warks eine gar ansehnliche Charge, so, daßauch Stilico, ungeachl er GeneraliflimusDrs Kayscrs war, dennoch zu friedenskyn wölke, wenn sein einiger Sohn nurso Mit kommen fönte a).' So schickteHonorius nur dergleichen Tribunum«ach Rom, als er ein und das andereDa von dem Rathe zu Wercke gerichtetwissm wolle b), wie auch in Africam,Die Streitigkeiten mit den Donatistenda zu untersuchen c), und hatte er sei«ne eingetheil'en Verrichtungen in demgeheimen Consistorio oder Rathe desKupfers/ daher sie auch Notarii Secre-torum Imperatoris heißen d). Der-gleichen Tribunus war sonst auch der be-kannte Poet Claudianus , wie die Über-schrift der ihm zu Ehren aufgerichtetenStatue bezeuget : Cl. Claudiano. V. C.Tribuno. Et. Notario. Inter. Ceteras. Ar-ta. Vigentes. Prag lori rjiffimo. Poeta- .c«»/. Licet. Ad. Memoriam. Sempiter-num. Carmina. Ab. Eodem. Scripta.Sufficiant. Attamen. Testimonii. Gratia.Oh. Sui. Iudicii. Fidem. DD. NN. Ar-cadius, Et. Honorius. Felicissimi. Ac.Docliffimi. Imperatores. Senatu. Peten-ti. Statuam. In. Foro. Diui. Traiani.Erigi. Collocarique. Iujferunt.
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Wobey denn zu behalten, daß TribunusNotariorum und Tribunus & Notariusallerdings einerley sey e).
a) Zosim. Iib. V. c.34.
b) Symmach. lib.Xl.Epift.4. sf z/.
c) Poflädon. in Vita Augustin.
d) Vopisc. Aurelian. c. 36.
e) Guther. de Offic. Domus Augustalib. III. c. 9. sf Fresn. Glvjf. hat. inTribuni & Notarii.
Tribuni Plebis wurden zuerst zumSchutz des gemeinen Volckö A. V. 259tttvchlet, als der gemeine Mann durch
die steten Kriege und daher verabsäum-tes Hauswesen in Armuth und Schul-den gerathen war, dennoch von den rei-chen Gläubigern aufs heftigste geplagtund in eine schmähliche Knechtschaft da-für gerissen wurde bey dem Rathe aberdargegen keine ^ülfe war, und sich alsoingesamt von Rom weg und jenseits desAnienis auf den sogenannten Montemsacrum begab a). Ihr Anführer hießSicinius, und als sie sich endlich bewe-gen lassen, wieder in die Stadt zu kom-men, wurden ihnen die Schulden erlas-sen, die in Ketten geschlagene wieder be-freyet, der sogenannte Lex sacrata errich-tet, und ihnen ihre eigene Tribuni zu-gestanden h). Sie machten also derenanfangs nur 2 aus den Tribunis Mili-tum dazu, die sie erwchlet halten, siebey ihrer Seceffion oder Abwich von denPatriciis zu commandiren, welche wa-ren C. Licinius und L. Albinius , welchesich noch 3 andere zugesellet haben sol-len und unter denselben auch erwehn-tcn Siänium c). Hernach aber sind A.V. 297 ihrer 10 erwchlet worden, nehm-lich aus ieder Classe 2, so viel ihrer dennauch beständig seyn sollen d). Es gescha-he solches in Comitiis tributis, welcheein Tribunus dirigirte e), und, da sichdereinst 9 solcher Tribunorum aufKe«redung des 8p Caffii gefallen liessen, dieWahl auf künftiges Jahr zu unterlas-sen, ließ sie der zchende?. Mucius mqe-samt lebendig dafür verbrennen £). Siewurden aber jederzeit aus dem Plebe er-wehlet, und, da ein Patricius derglei-chen werden wolle, muste er sich voneinem pkbeio adoptiren lassen g). Sokunte auch kein Raths - Herr darzu ge-langen, ob er sonst schon aus dem Plebewar, welches aber mit der Zeit soferngeändert wurde, daß keiner Tribunuswerden kunte, er war denn aus demRathe, jedoch ein Plebeius b). Indes-sen hiessen sie Sacrofimtfi, und durftenvon niemand angegriffen oder beleidigetwerden i), oder, da es von einem ge-schahe, war dessen Kopff dem koui ver-fallen, und mochte ihn todtschlagen werda kunte oder wolle, dessen Güter aberwurden consilcirt, und Weib und Kin-der verkaufft k). Sie hatten hierbeyUu uu 4 ihre