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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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2827-2828
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mit seinem Collegen täglich abzuwech-seln m), wobey er die Macht hatte, eineGeld. Strafe zu dictiren, ein Pfand da-für zu nehmen, und einen Verbrecherfustigiren zu laßen n); da aber eineram Leben zu bestraffen war, muste dasConcilium oder der Kriegs-Ratb miteinwilligen 0). Als besondere Vorzügehingegen waren wieder für sie, daßsie einen güldenen Ring trugen, ihreApparitores hatten, die ihnen aber Alex.Seuerus wieder nahm, und dagegen ord-nete, daß allemahl 4 Soldaten vor ei-nem Tribuno hergehen musten p) ; ihrePraetextas tragen mochten q), und un-ter den Kaysern selbst von diesen ihrSckwerdt umgegürtet bekamen r). Siernusten hingegen aber auch kluge und er-fahrne Männer seyn s), die wenigstenssonst auch schon ein Amt verwaltet hat-

t). Indessen aber commandirtensie doch nur bey der Infanterie u), ka-men anbey täglich zu dem General undvernahmen dessen Befehle, die sie wiederDen Equitibus und Centurionibus er»theileten, welche daher alle Morgen sichvor ihren Gezeltcn einfanden, und diesegaben sie sodenn weiter den gemeinenSoldaten x). Ihre Gezelte stunden inDen Lagern in gerader Linie hinter demPraetorio, Quaestorio und der beyden Le-gatorum Gezeltcn, und begriff jedes insGevierdte;o Fuß, und also an Inhalte«inen Platz von 2500 Qvadrat-Füsseny). Wenn sie aber sonst auch in Lati-clauios und Angtisticlaum unterschiedenwerden, rühret es daher, daß AugustusDen Rathsherrn-Söhnen sofort dieStellen der Tribunorum überließ, wel-che denn ihren latum clauum behielten,wie die aus den Rittern ihren clauumUngufhnn 2 ).

a) Bellus Rom, refiit. lib.IIII. c.8.

b) Lips, de Milit. Rom. lib.II. Dial.c. Q.

c) Veget, lib. II. c. 7.

d) Liv. lib. VII. c.f. & Hb. XXXXIII.

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i)Id .lib. XXVIII. c. 24.

k) Id. ibid.

l) Id. lib. XXXX. c. 4'. & Macer ff. gti 1lib. XXXXVIIII. tit. ,6. 1 . ,2.

m) Polyb. de Milit. Rom. c.f. §.$.

n) Id. l.c. cap.6. §./.

o) Poeschel. ad Polyb. l.c.

p) Lamprid. Alex. Seuer. c. p. ^jico,® 1

q) Appian. de B. C. lib. V. ap. Sigon.

l.c- .

r) Vid. Parazonium. ^ \0

s) Spartian. Hadrian. c. 1 0. ßf ad eum ^ 0

Casaub. Salmas /. c. aß ti!

t) Alex. ab Alex. lib. VI. c. /8- & ad

eum Tiraquellus l.c. ' b:,

u) Sigon. l.c. cap.i.

x) Polyb. l.c. cap. V. §.Z.

y) Poeschel. ad Polyb. l.c. cap. 3. §. tf.

z) Sueton. Anguß, c.38■ '^Consisti

Tribuni militum consulari poteßate

wurden zuerst A. V. 510 erwehlet, dader Tribunus plebis C. Canuleius mit ' ^Gewalt darauf bestund, daß der eineBürgermeister allemahl aus dem Plebe .solle erwehlet werden, solches aber die"Patricii nicht zugeben wollen, und eher jgar keine Bürgermeister erwehlet wur- 'den, wohl aber an deren stal solche Tri- ^ ^

bnni Militum , jedoch mit Bürgermeister-'

licherGewalt, dasRegiment führen,dar-:.

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bey aber sowohl Plebeii als Patricii seyn .mochten a). Es wurden also zuerst de - :Sl “ ,Tt

c.12.

e) Liv. /. c. cap. 2/. Polyb, lib. VI.c. /7.

f) Festus in Rufuli.

g) Ascon. ad Verr. I. c. 10.

h) Liv. lib.XXXXll c.49.

ren nur 3, nehmlich A. Sempronius'*^Atratinus, L. Atilius und T. Caecilius W-kperwehlet, und zwar aus Bescheidenheit Xm h.des Plebis, lauter Patricii, die aber nach An;;3 Monaten auch wieder abdanckelen, ü, ^weil die Augures vorgaben, daß ihreWahl nicht richtig gewesen. Es wur«,den also wieder Bürgermeister, allein A. ,V. 336 erwehlete man wieder derglei-chen Tribunos b), und dieses Unwesenmit dergleichen Abwechselungen wahre-te bis A. V. 389, da es bey den Bür-germeistern blieb, allein der eine davonaus den Plebeiis genommen werden INU- !i^ .sie, da denn solche Ehre zuerst L. Sex- ■tius genoß c). Ihrer waren manchmahl ^ 7"20 und mehr d); allein desto eher wur- wß

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den ihrer auch die Römer wieder satt.a) Liv. lib.IIII. c. 6 . Dionyf. Halic.^i

lib. VI. c. n.b) Liv. /. c. (ap. 16.

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