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net hiessen, welchen Nahmen sie auch be-halten, ob ihrer schon auf die letzt bisgo gewesen sind a). Sie hatten vor-nehmlich die Sibyllinischen Bücher inihrer Verwahrung, die sie auch ansehenmusten, wenn sich etwan ein besondereskroä'gium. Gefahr und d. g. ereignete,und sodenn dem Rathe melden, was siedarinne gefunden, das ,u Abwendungderselben dienere b). Also musten sieauch sonderlich für feie Ludos saccularesbesorget seyn, so, daß man sie daher auchfür Priester des Apollinis hielt, zu des.scn Erweis, sie auch einen Tripodembei, sich in ihren Häusern hatten c). In-dessen aber kunten sie auch zugleich Pon-tifices, ober auch Rathsherren mit seynd). Und da sie giengen in die besagtenBücher, so aufdem Capitolio verwahretwurden, zu sehen, reimgeten sie sich erst,zogen ihre Priester. Kleider an, setztenLorbeer-Krantze auf, und zogen also inProceffion und grosser Andacht einher e).Gie wahreten bis auf Theodosii M. Zei-ten, da sie mit allen andern dergleichenGaucklern castiret wurden f). Indes-sen waren es gantz andere Quindecim-viri, so dann und wann zu Ausrheilungder Felder, als Commissarien, ernennetwurden z), und noch andere, die ihreVerrichtung als Priester in dem Tempelder Di,n* auf dem Monte Algido hak-ten h).
a) Serv. ad Virg. Aen. VI. v. 7;.
b] Cic. de Divin. lib.I. c. 2. Lactant.lib. I. c. 6. Struv. Ant. Rom. c. XII.
p.6o}. Alex. ab AI ex.lib.III.cs6.Rosin. lib. III. c. 24.
c) Val. Flacc. lib. I. v. 3. Serv. adVirg. Aen. lib. III. v.332.
d) Vopisc. Aureli an. c. 20, tsfad eumSalmaf /. c.
e) Vlp. Syllan. ap. Vopisc. t. c. Struv.l.c.
s) Panuin. de Civ.Rom. c.;s. Cupe-rus ad Lad ant. de Mortibus Per-secutor. c.44. ap. Pitisc. h.t.g)Plin. H.N. lib. VII. c. 43.b) Alex. ab Alex. lib. III. c.16.O.VINGENTVM VIRI, Gr. «!
waren ein Rath zu Arheny 00 Personen, welchen ClisthenesIwt der bisherigen 400 einschere, und
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da er der Triduum ro gemacht, nmstenaus deren iedem jährlich 50 Mann dar-zn erwehlet werden. Diese 50 und 50Mann musten denn wieder unter sichloosen, und, wie sie dieses troff, hiessensie rings UM Prytanes , und praesidirfmmithin im Rathe 33 Tage, welche z;Tage eine n ? vr*>tix hiessen, nach derenVerfluß wieder andere 30 zum Vorsitzekamen. Indessen aber waren wiederaus ihnen andere 9 erwehlet, nehmlichvon jeden 50 einer, ausser von den pras-sidirenden Prytanibus nicht, so ll?-kch>«genannt wurden. Der oberste uncer denPrytanibus hieß eW«'tm, welcher dasgröste Ansehen hatte; allein seine Wür»de jedesmahl nur i Tag lang genoss.Besagte Prytanes aber kunten denn denRath zusamme fodern, die Sachen ihmvortragen, und ihn auch wieder aus ein.ander gehen lasset». Anbe» kamen siefast täglich an einem Orte, so Tbo/»rhieß,zufarnme, und höreten alle an, die wasvorzubringen hatten. Sie waren indes-sen das andere Gerichte, nach den Areo-pagitis, und richteten alle bürgerlichenHandel, erwogen alle Gesetze, machtenBündnisse, verschickten Gesandten u.s.f.
Postell. de Rep. Athen. c. 7. VbboErntn, de ead. p.m.39. Lamb.UosAntiqu. Gr. P. II. c. 6. 2-8.
QV 1 NQ.VAGES 1 MA war «ineArt der Abgabe bey den Römern vonden wilden Thieren und Kauffmanns-Waaren, dergleichen man mithin unterandern auch von den Baren geben muste.
Symmach. lib. V Epiß. So.
QVT N QV A T R 1 A, s. Quinqua-trus, waren ein Fest, welches man zuRom der Minervte zu Ehren 3 Lage vordem Aequinoctio , UN Frühlinge, undalso im Martio, zu feyern anfieng, unddamit 5 Tage fortfuhr, als daher es auchden Nahmen bekommen haben soll a).Wiewohl doch anbete wollen, daß esden Nahmen nicht so wohl von den 5 Ta-gen habe, als weil es den ; nach den Idi-bus Mattii gefeycrk worden und daherQuinquatrus geheißen, da es doch sonstnur anfangs einen Tag gewähret b),Indessen aber wahrere es dennoch mitder Zeit seine 5 Tage, und zwar wurdeden 1 Tag durchaus kein Blut vergos«E« ee sen,