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ler vertraten. Die Art der Unterschriftwar: Ouaßor legi; oder Qnaflor sub-scripsi b).
a) Vlpian. /. /. ff. de Offic. Quafior.Lamprid. Alex. c. 43.
b ) Brisson. de Form. tsf Guther. deOff. Dom. Aug. lib. I. c. 30. apudPitisc. h. t.
Ouaßores Palatii küMSN Unter demGonstantino M. auf, und war ihre Ver-richtung, Gesetze und Verordnungen zuentfassen, Befehle zu unterschreiben, Be-scheide zu ertheilen, und also eigentlichauch Cantzlers abzugeben.
Zolim. lib. V. c.32. Symxnach. lib. I.Epiß.i~. Lips, de Magißrat. Rom.c. 16.
Ouaßores parricidii , f. Quaesitoresparricidii.
Ouaßores prouinciales waren Leute,welche mit de» Proconsulibus unb Pro-patoribus in die Provintzcn giengen,das aus dem Schatze für dieselben er-haltene Geld in Empfang nahmen, unddamit der Starhalter Gefolge bezahle-tcn, auch sonst anschafften, was nöthigwar a). Es wurde jedem Starhalrereiner zugegeben, und zwar von demVol-cke, die aber, wenn sie ingcsimit erweh-lct waren, sodenn erst loosen musten,welche von ihnen in der Stadt bleibenund Quaestores vrbani setzn, oder mit indie Provintzen gehen solteu b). Dieseaber hatten hierbey allerdings was mehrzu sagen, als die vrbani , und von desStathalters seinen qantz unterschiedeneVerwaltungen. Denn wie jener mitPrivat-und öffentlichen Streit-Sachenzu thun, auch wohl die Armee wider denFeind zu commandiren hatte; also hak-te ein Quafior mit den Revenuen desLandes, veren Einnahme und Ausgabe,Vcrkauffung der erlangten Beute, Besol-dung und Versorgung der Armee u d.g.Dingen zu thun. Er hatte anbey seineeigenen Lictores mit ihre» fascibus,seine Scribas und andere Bedienten, also,daß er gleichsam ein besonderer Magi-strat in der Previntz war c). Indessenwurde der Stathalrer für dessen Vaterangesehen, und mithin beyder Vereini-gnng für eben so genau als der Elternund Kinder geachtet d). Wo der Stak,
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Halter selbst nicht kunte, verfahr er auchdie lurisdiction e); sorgctefür das Ge-treyde, so nach Rom geschafft werden mu-sie 5 ), wie auch für die Waffen undFahnen, so man hieselbst in dem Aen-rio aufbehielte g), aus dem sie diescl-ben auch hervor nahmen, und btp Le-gionen zustesicten h). Ihre Amks-Ver-waltung währeke eigentlich ein Jahr i)und, nachdem sie ihre Rechnungen indoppelter Abschrift in 2 Städten derProvintz gelassen, legten sie dieselbe auchzu Rom ab k), versahen aber indessendennoch auch wohl die gantze Pwvintz,wenn der Proconsiil, oder Propraetor ausderselben wieder fartgieng, ehe dessenNachfolger angelanget war!).
s) kdoromann. de Magißrat. Rom. &Panciroil. Notit. Dignit. Imp.Orient, c. 74. ap. Pitisc. b. t.
b) Cic. cd Fr. lib. II. Epiß .3.
c) Cic. Verr. II. c. 4. IIl. c. 7g. proPlane. c. 41. Sigon. de Iur. Pro -vine. lib. II. c. 3.
d) Cic. Divin. c. io. adFamil. lib. XIII.Epiß. /0. <ßf 26. pro Plane. c. 11.
e) Cic. Divin. c. /7. Sueton, Cafic.j.
£) Cic. pro Plane. c.26. ‘
g) Liv. lib. 1111 . c. 22.
h) Id. lib. VII. c. 23.
i) Sigon. l.c. cap.g.
k) Lighius Anna!. Rom.I. p.267. tfffSardus ap. Pitisc. b.t.
l ) Cic. Eam. lib. II Epiß. /;. ßt 18.
Ouaßores vrbani waren schon unter
den Königen eingesetzt; hernach erweh-letcn sie die Bürgermeister, folaemlichaber auch das Volck,sozucrst A. 63 nachVertreibung der Könige geschahe, daVal. Posthumus und Aemil. Mamercuserwehlct wurden; jedoch daß sie mit denFeld - Herren zu Felde gehen solten,wor-auf bey zunehmenden Verrichtungennoch 2 hinzu gethan wurden, die in derStadt verblieben, worauf deren nocheinmahl so viel, nehmlich 8, unter demSylla aber 20, und unter dem Gesäte40 wurden a). Sie hakten vornehm-lich mit dem Aerario publico zu thun,und also das Geld emzunehnien undauszugeben, die Signa militaria zu ver-wahren ; die gemachte Beute zu verkau-fen ; und das Geld zu berechnen > die
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