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«(ftdlct wurde c), ohne , daß man son-dttlich an Gastmahlen auch an sie dach-te und ihnen ihr Theil mit abgab 6).
a) Dmt. XV, 4.
b) Lev. XVilll, 9. so. Deut. XXllII.
jp.sqq. lk en - Antiqu. Hebr.P.I.c.
*s. §■«•
c) Id. /. c. cap. Vllll. §. 8.
d) Nchcm. VIII, jo. Iken.l.c. P.III.
c. 6 .§- 4 2 -
Bey den Griechen sorgete man auchfc ziemlich für sie,indem man rrv&hxeiet,tTWTfefJ* n. s. fort hatte, wo man dieArmen unterhielt a). So setzte man alleMonate der Hecat* Brodt und andereSpeisen, als ein Opfer, auf die Wege,welches sodcnn die Armen wegnehmenund verzehren mochten b). Und für al-te arme Männer hatte man wieder be-sondere Häuser, so r^nAaf hiessen c), dieSuche an sich aber ynpofW*«* d) undder Unterhalt solcher Leute e).
a) L. /p. 24■ C. lib. I. Tit. 2. dc SS.
Eccles l.tf. 1 . 42. §. 6. lib. I. tit. 3. C.
b) Schol. Arißopb. in Plutum ap.
Pfeiff. Antiqu. Gr. lib. II. c, 22.
c) Pollux lib. II. c. 2.11. 8.
d) Hyperid. ap. Pfeift. /. c.
e) Alexis ap. ctimd l. c.
Sey den Römern durfte kein öffent-liches Fest gehalten werden, es warendenn erst die Armen aufieder Gasse ver-sorget, daß sie daran keinen Mangel lei-den möchten a). Und in dem Circo rap-seien sie insonderheit auf, was ausge-worfen wurde, bekamen auch die erleg-ten eßbaren Thiere b). Sonst befandensie sich häufig auf der Strasse nachOstia, sonderlich aber doch vor der Por-ta Trigemina c). Zu Unterschreibungund Besiegelung der Testamente kun-tcn sie nicht mit genommen werden d),und, wenn sie stürben, wickelte man siein schwache Kleider, oder andere schlechteroden e).
a) Lipen. de Streu. c. 2. ap. Pitisc, b. t.
b) Prudent. Symmach. lib. II. y. $47.
c) Plin. II.N. lib XXXilll. c. y.Plaut.
Capt. Äff. 1. je. /. v. 22. Aring.
Rom. Subterr. lib. III. c. t.
d) Val. Max. lib. II. c.3. n. 1.
e) Attemidor. & Euseb. ap. Pitifc./.r.
rAVSAE waren gewisse Stationes,
P E C
oder abgetheilte Gegenden, wo man ru-bete und des Amiubis Statue nieder-setzte, wenn man mit demselben zu Nomin Proceßion umher zog. Es geschahesolches gemeiniglich bey einem geheilig-ten Baume, Capelle, Tempel und der-gleichen, und nahm man eben dieselbenwieder in acht, so oft man den Götzenherum trug.
Spattiari. Pefcenn. c. 6. ißad cum Sal-mas iß Casaub. /. c.
P AX wurden von den Römern auchals eine Göttin verehret a); sonst abervon den Feld-Herren gebethen, von demRathe aber gegeben, oder bestätiget b);oder auch von dem Volcke in Comitii»Tributis c), besonders die Götter darumangeruffen, wenn eine grosse Noth ein-brach d), er auch den Todten noch imGrabe angewünscht e).
a) Vid. Lex. Mytbol. in Pax.
- b) Liv. lib. XXXVII. c. SS-
c) ld , lib. XXXII I.C.2S.
d) Id. lib. VII. c. 2. Virg, A:n. lib. III.v. 261.
e) Valentin. Nov. de sepulcris. Val.Prob. in Not. H. R. 1 . P. i. e. Hic re-quiescit in pace.
PECVLATVS war ein Verbre-chen, da einer etwas von gemeinen Gel-dern , die er einnahm oder sonst in Ver-wahrung hatte, unterschlug a) , welcherdaher auch Peculator hieß b). Man will,daß der Nahme von Pecus komme, weildergleichen Diebstahl im' Viehe bestan-den, da man noch kein Geld gehabt, da-her auch die Strafen anderer Verbre-chen mit Viehe bezahlet worden, dasgrößte nehmlich mit 2 Schafen und 50Rindern c). Da aber dieses vorfiel,richtete darinne cin icder Prxtor, woge-gen es mit der Zeit eines besondern Ver-richtung wurde. Em daher Verklagteraber muste Bürgen stellen, oder ins Ge-fängniß gehen, und da die Sache unter-sucht und eine Summe ausfündig ge-macht war, uahm man ihm so viel vondessen Eüthern und Vermögen weg, alssie betrug d). Immittelsi aber wurdenicht allein für dergleichen Diebstahl ge-halten, wenn einer wircklich vomGeldewas behalten und zu seinem Nutzen ver-wendet hatte, sondern auch wer Gold,Txx 4 Silber