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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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2039-2040
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Pimptobolos, und, da dieses ein ObolusAtticus war , so war der Obolus Acgi-naus dargegen 2 Fünftel mehr, ein /«-dakus aber der 2vte Theil eines ©e*ckels e), mithin unsers Geldes z Fünfcheleines Groschens, odxr 3 so genannteFleder-Mause. Sonst war er auch dasFahr-Lohn des Charonris, hieß alsdennbesonders Am**», und wurde den Todtenin das Maul gesteckt s), welches naulumaber dir Reichen vermehrten, und, um denArmen nicht gleich geachtet zu werden,denen Todten 3 Obolos ins Maul ga-ben g', welches Geld sodenn Aeacuszu-famme zu sammlen geglaubrt wurde h).

a) Plin. H. N. lib. XXI. c. 34. Victiuv.lib. III c. J.

b) Photius ap. Ccel. Rhodig. lib. X.c. i.&bic ap. Beuetin. de Ponder.& Mensur- P. I. in Obolus.

c) Eustath. adHom.ll. 1.

d) Suidas woßoAsf.

e) Beuerin. I. c.

f) Ltician, de Luffu, ap. Pitisc. b. t.

g ) Schol. aJArißopb. Ran. ap. eumd.l.c.

h) Lucian. in Cbaront. ihid. I. c.

OBSECRATIO war eine gewisseCerimonie, da bey sich ereignendenWunder-Zeichen, als wenn sich eine Uhusehen lassen s), oder die Erde gezittert hat-te b) u.b.g eine der höchsten Obrigkeit-lichen Personen ein Gebet an die Götterdisfalls abstatten muste, und, damit siedarinne nichts falsch sagte, oder aussenließ, las es ihr einer vor, ein andereraber hieß das Volck stille seyn, und einPfeiffer pfiff darzu, damit man sonstnichts hören kante c), wobey denn son-derlich noch Mode war, daß man nichtsagte Obsecro VOS, sondern ob vos sacro d).

a) Sueton. Claud. c. 21.

b) Liv. lib. IIII. c. 21. & lib. V. c. 18.

c) Guther. de vet. lur. Pontis, lib.IIII.c,/4.ap. Pitisc. b.t.

d) Festus in Ob vos sacro.

OBSIGNATIO, die Versiege-lung , geschahe mit Wachse, das auf et-was gedruckt wurde, damit solches nichtaufgemacht werden kante, und zwardruckte man sodenn ein Petschaft indasWachs, ehe aber dieses erfunden wur-de, nahn» man an dessen Stelle ein

Stückgen von den Würmern durch,fressenes Holtz a). Man versiegelte aberThüren, Kasten, Schrancke, Befasse u dg. Behältnisse b), damit nichts möcht«gestohlen werden c), wie auch eines g«.sammtes Vermögen, wen» er in derFremde gestorben d); oder auch Verbre.chens halber flüchtig geworden war e),zuförderst doch die Briefe, so an andereverschickt wurden. Jedoch aber war Ob.signatio oft auch nur eine Besiege hing, daman sein Siegel auf etwas mit druck-te, üm solchen Dinge eine mehrere Gül.tigkeit zu geben, wie dergleichen auch vonZeugen sonderlich geschahe mit Schuld-Briefen 5 ), und Testamenten g), wobeyiedoch auch zugleich des BesiegelersNahme, und daß es in des TestatorisGegenwart so wohl von ihm als auchvon andern Zeugen zugleich geschehe,erfordert wurde h).

a) Lycophron v. 308. & ad ettmSchol. l.c. Hesych. in

r«f.

b) Plauc. Cafin. Aci. II. sc. i. v. /.Martial lib. VIIII. Epigr. 89. v. ;.

c) Plin. H. N. lib. XXXIII. c.s.

d) Cic. ad Attic. lib. VI.Episi. t.

e) Modestin. l.sm.fs. de requir. reis.

{) Gell. lib. XIIII.c. 2.tad eum

Oisel. /. c.

g) Cic. ad Attic. lib. XII. c. 18. Plin.lib. I. Epi/ 1 . 9.

h) Vlp. Lad testium §.siquisff.qtdtestam, fac. sf l. /2. C.de testam.

OBSTETRICES, Heb-Ammen,waren schon bey den alten Egypternbekannt a), hingegen versahen ihreStelle bey den Griechen erst die Medi-ci mit, bis endlich Agnodice , einFrauen-Zimmer, machte, daß man auchWeibsen darzu nahm b). Wie mandenn auch dergleichen zu Rom darzugebrauchete, und zwar befanden sich de-ren in einer jeden Region der Stadteine gewisse Anzahl, unter welche einegleichsam der andern Ober - Hauptwar c). Sie waren zugleich Aertzkin«nen mit d), und musten bis den ztenTag bey der Wöchnerin aushalten,worauf sie ein Geschenck bekamen, und ih-ren Stab weiter setzetcn, nachdem siehie Hände gewaschen und das Kind der

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