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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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2019-2020
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Knabens gesetzet wav, an d«n dieserseinen Nahmen bekam.

Macrob. Saturn, lib. I. c. /6.

NVNDINAE waren allemahlder neunte Tag bey den Römern, andem selbige vom Lande nach Rom ka-men , um so wohl das nöthige einzu-kauffen, als auch zu sehen, was etwan ingemeinen Dingen vorgehe, da sie diemittlern /Tage meist dem Feldbaue ob.lagen a). Es waren mithin so wohl dererste als der letzte von solchen 9 TagenNundina, welche auch Dies vrbani, wiedie andern 7 Dies rustici hiessen b).Au Urhebern solcher Nundinarum ma-chet Tudicanus den Romulum, Cafliusden Scruium Tullium, Geminus undVarro aber wollen, daß solche sich erstnach Vertreibung der Könige angefan-gen haben c). Indessen wurden sie alsFeyertage angesehen, an denen mithinkeine Comitia gehalten werden durftend); jedoch aber wurden sie mit der Zeitnicht eben für ferias, doch über für Diessolennes gehalten, mithin kunte dieObrigkeit einen daran freylassen, auchdie Streitigkeiten zwischen den in dieStadt gekommenen Land-Leuten schlich-ten e). In der That aber waren sieMarckt-Tage, daher von ihnen auchnundinari so viel heißt, als handeln,kauften und verkauften, und kuntedergleichen auch in andern Städten, oh-ne Erlaubniß des Raths, nicht angestel-let werden f), von denen sie auch selbstder Kayser, für seine eigene Land-Güterausbath g). Mit der Seit aber ertheil-ten sie auch die Kayser h). Sonst wa-ren diese Nundina dem Mercurio ge-widmet, jedoch opferte man daran demIoui auch allemahl einen Hammel i ),und, da man sich andere Tage nur Ar-me und Füsse wusch, badete man sich anden Nundinis gantz und gar k).

a) Dion. Halic. lib. VII. c.y.

b) Varr. delt. R. prafat.

c) Macrob. Sät. lib. I. c. i<5.

d) Plin. H. N. lib. XVIII. c.i.

e) Macrob. l.c.

f) Plin. lib. V. Epist. 4.

g) Sueton. Claud. c. /2.

h) L. /. ff. de Nmid.

i) Macrob. /. c.

k) Senec. Epist. SO.

NVNDINVM, s Nundinium, warmit der Zeit, wenn zu Rom die Bür.germeister erwehlet wurden, und hatteman endlich solcher Nundiniorum desJahrs 6, weil die Bürgermeister nuraufs Monat erwehlet wurden, von de-nen das erste Par Consules ordinarii, bfcandern aber Conjules suffeci i hiessen.

Vöpisc. Tacit. c. p. & ad eum Sal.mas l.c.

NVPTA NOVA, oder eineBraut, bey ihrer Hochzeit wurde aufdem Kopfe also geputzt, daß die Haarein 6 Schichte oder Zöpfe gelegck wur-den nach Art, wie solche auch dieVesta-lischen Jungfern trugen, so finis crini-bus amari hieß a ), wobey diese Haaremit einer hasta celibari gekammel oderabgetheilet wurden, welches ein Spießwar, womit ein Gladiator oder Fechterwar erstochen worden, und dieses zwardarum, daß wie dieser Spieß mit demLeibe des Gladiatoris vereiniget gewe-sen, also es auch die Braut mit ihremManne seyn soll b). Welche raitonge.wiß auch alber gnung ist; oder folte an-deuten, daß die ersten Frauen der-mer mit Gewalt geraubet worden; oderdaß sie kriegerische Männer heyratheten,und also sich einer fein schlechten Klei-düng bedienen sollen; oder weil derSpieß der Iunoni gewidmet sey, welcheeine Vorsteherin der Ehen sey, undwas der weit gesuchten Dinge mehrsind c). Hiernechst setzte solche Brauteinen Krantz auf d), zog eine so genann-te Tunicam r eidam an e), und wurdemit einem Gürtel von Wolle gegürtet,welchen ihr der Bräutigam des Abendsbeym Schlafengehen wieder abnahm.Und dieser Gürtel solte bedeuten, daß siemit ihrem Manne so vereiniget lebensolle, als die Wolle auf dem Knaulegewesen f). Unter dem Amiculo oderOber-Kleide trug sie einen Krantz vonVerbenis oder geheiligten Krautern,die sie selbst zusamme gelesen g), hattean den Füssen gelbe 8 occos odercken h), und, da sie dem Bräutigam j»'geführet wurde, war sie mit dem Elansmo oder einer rothen Kappe bedecken).

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