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welche durch besondern Trieb des Heil.Geistes das Regiment führeten, mithinweder erwehlet wurden, noch durch Erb-schaft darzu kamen a), dergleichen dennwaren insonderheit Otboniel von A. M.2599 bis 2661 , Ebud von A. M. 2679bis 2699 . Debora von A. M. 2719 bis2752 , Gideon von A. M. 2760 bis 2770,Abimelcck von A. M. 2770 bis 2773,Tbola von A. M. 2773 bis 2796,lair von A. M. 2796 bis 2815, lepbthaVon A. M. 2818 bis 2824, Ebzm vonA. M. 2824 bis 2831, Elon von A. M.2831 bis 2841 , Abdon von A. M. 2841bis 2849 / Simson von A. M. 2849 bis2870, Eli von A. M. 2870 bis 2910,und Samuel von A.M 2910 bis 2934,da Saul als erster König erwehlet wur-de. Es waren aber solche auch nichtleicht Richter über gantz Israel, sondernoft nur über einen und den andernStamm, und, da man also in einemStamme einen Richter hatte, war inden andern keiner, sondern entweder ei-ne daß man den Propheten
solgete j oder auch eine , da manauf gut Glück in guter Ruhe hin lebete.Wobey manche solcher Richter Heilandehiessen, wenn sie nehmlich das Volck voneinem fremden Joche besteyeten; man-che aber waren nur Richter in Civil-Dingen, und das auch wohl unterstem-der Herrschaft; manche aber auch keinsvon beyden, als Simsen b); welchesletztere aber doch sofern nicht Stich halt,als Simson allerdings Israel 20 Jahrgerichtet zu haben gesagt wird c); undob er es schon nicht völlig von der Phi-lister Herrschaft besteyet, hat er dennochgemacht, daß solche nicht zu hart mitihm verfahren dürfen d).
a) Buddeus Hiß. EccI. V. T. Period.Seil. 2. §.
b) Marsham. Gau. Cbronol. Secui. XI.pag. 30Ö.
c) lud XVI, 31.
d) Budd. I. c. pag. 9/7.
Iudices in Nemeis, s. Nemea.
ludices nummarii hiessen jUM Schim-pft die Iudices, die sich belieben lassen,fich mit Gelde bestechen zu lassen.
tic. ad Attic. üb. I. Ep. 13.
Indices pedanei , s. pedarii hrissrN,
die nur gantz geringe Sachen untersu-chen oder beurtheilen, und daher auchGriechisch x,«nouhit*rdi genannt werdena); und zwar pedarii heissn, weil sie ent-weder unten zu den Füsseissdes Pr-eto.ris, vor dem Tribunali, aufihren8ub.selliis mit fassen; oder auch weil sie pedeplano, und Nicht vor dem Tribunaliihre Meynung sagten b).
a) Theophil. Insiit. de interdia. inprinc.
b) Cuiac. ap. Pitisc. in Pedaneus; AGronov. ad GeU. üb. III . c. /g.
Iudices in Olympiis, s Hellanodic*.
Iudices profelytorutn waren, die ent-weder einen Proselytum inquilinum , oderFremden, der nur unter den Jüden woh«nete; oder einen Proslytum iuflitia, der
auch die Jüdische Religion angenommenhatte, richteten. Mit diesem musten sieverfahren, wie mit einem gebohrnenJuden; jenen aber kunten sie zum Todeverurtheilen, da auch einer alleine war,und nicht mehr als einen Zeugen hatte.
Reland. Antiqu. Vet. Hebr. P. II,cap. 7. §. /4.
Iudices priuati waren nur Privat-Personen, und richteten auch nur Privat-und Civil-Dinge einig und allein nachden vorgeschriebenen Rechts - Formeln.
Brillon. <fcs Pollet, ap. Pitisc. in Iudexpriuatus.
Iudices qtuefiionis waren Nicht ditPrserores, doch auch nicht blosse Privat-Personen; sondern ordentliche Obrig-keitliche Personen, dergleichen einer erstwurde, wenn er schon Aedilis gewesenwar a). Er war sodenn der vornehmsteunter den andern ludicihus, erwehletediese nach dem Loose, hörete Zeugen ab,recognoscirte Documenta, stellcte pein-liche Fragen an, und was dergl. mehrwar, welches zu verrichten einem Pr«»toti zu geringe war b).
a) Cic. Brüt. cap. 76. & pro Cluent,cap. 29.
b) Sigon. de lud. üb. II. c. 3.
IVDiciA waren bald Versamm-lungen geschickter Leute, Recht und Ge-rechtigkeit zu handhaben. Als
Bey den Iüden das Synedrium ma-gnum, das Synedrium minus, der Con-sjsus Trium , das Collegium iudtcum
spurn,