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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
Entstehung
Seite
905-906
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rf/o auftrug, erwehlete sich dieser wi-der alles Recht selbst wiederum, undnoch y andere Collegen, nach seinemGefalle, darzu, welche waren M. Cor-nelius Maluginenßs, M. Sergius, M.Minutius , Q_ Fabius Vibulanus , j£XPetilius , T. Antonius Merenda , CajoDuillius , Sp. Oppius Cornicen und Mati.Rabuleius b). Allein es nahmen dieseauch sofort gar ein anderes Regiment,als das erstemabl vor, indem dort rings.UM nur einer die Eaices und Lictoreshatte; diese aber sofort ieder mit deren12 erschienen, und also auf einmahl 122Fasces und Lictores darstelleten, undzwar noch 2 tafeln voll Gesetze zusam-me brachten c) ; allein auch mit demgemeinen Manne nicht besser, als mitSclaven umgicngcn. Und ob schon dasJahr darbey zu Ende liess, dachten siedoch weder an Comicia, noch ein an-deres Regiment, sondern schienen ewigeDecemuiri bleiben zu wollen, bis end-lich App. Claudius sich in die Virginiam,des L. Virginii, eines Hauptmanns,Tochter vergaste, und solche zur Scla>vin wolte gemacht wissen, um ihrer aufsolche Art völlig habhaft zu werden, da-mit aber den Vater zwang, daß, wo erdie Tochter nicht in diesen Stand ver-fallen lassen und dem Appio zum Miß-brauche gönnen wolte, er sie endlichselbst erstach ä); allein auch so denn mitdem mit derTochter versprochcnenBrauti-gam und andern einen solchen Aufstandwider die Decemuiros erregte, daß diesesich ihres Amts begeben e), und endlichAppius ins Gefängniß kriechen mustek), wo er sich selbst umbrachte, der«gleichen Schicksal auch Sp. Oppius (jatte.Die übrigen erbaren Herren aber mu-sten ins Exilium wandern g). Indes,sen verblieben doch ihre Gesetze der XII.Tabularum in ihrem Werthe, sind aberdoch auch nunmehr, bis auf einige mäs-sige Überreste, vergangen, welche letztnoch lo. Nie. Funcke , ProfesT zu Rin«teln, edir£, wie er glaubt, daß sie gewe>sen semi h).

a) Liv. lib. III. c. Pompon. deOrig.lur. lib. I. c. 2. §. 2^.Manut.de Legg. c. 2. df f.

b) Liv. ibid. c. 2;.

c) Id. ibid. c. 37.

d) Id. ibid. c. 44-48.

e) Id. ibid c. 52.

f) Id. ibid. c. 5/.

g) Id. ibid. c. f8.

hj De Puerit. L. L. cap. III. §. 4.

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Decemuiri Sacrorum warm IO Matt-ner, welche bestellet waren, auf die Li-bros 8ibyllinos Acht zu habena. Siewaren auf die 141 Jahr lauter Patricii,bis A. V. 386 auch die Helfte von demPlebs mit dazu musten genommen wer»den b). Wenn aber denn ctwan einestarcke Pest oder dergleichen Plage ein-fiel, musten sie, auf Verordnung desRaths, in den Büchern nachsehen, wasetwan zu thun sey, von solcher wiederbefreyet zu werden c) , oder. da sich et-wan wo ein unglückliches Zeichen sehenlassen, musten sie nachschlagen, wie demvorzukommen sey, was es etwan be-deutete d). Ferner lag ihnen ob, dieLudos Apollinares zu besorgen e), Sup-plicationes oder Büß - Tage anzustellenk), wie auch Proeeisiones , wobey 3mahl 9 ober 27 Jungfern in langenKleidern der lunoni zu Ehren ein Lob-Lied singen musten, sie aber mit Lorbeer-Kräntzen auf den Kopff und ihren Prae-textis hinten nachgiengen g); und wasder Dinge mehr waren, womit man abermehr das Volck im Zaum zu halten, alsden Göttern zu dienen suchte. Sonstwurde ihre Zahl von dem Sylla auf 15gesetzet, welches nachher auch Iul. Cse-lar bestätigte h).

a) Dion. Hs lic. Ub. ////. c. 8.

b) Liv. lib. VI. c. 42. Manut. deLegg.c. s. Pomp. Last. de Sacer dot. c. 13.

c ) Liv. lib. VII. c. 27.

d) Id. lib. XXL c. 62. XXXI. c. 22.

e) Id. lib. V. c.

f) Id. lib. XXXVII. c. XXXX. *

37 Pl»n II. N. lib. XXVIII. c. 2.

g) Liv. lib. XXVII. c. 37.

h) Sueton. Ccej. c. 7p. Horat. Carrn.Secul. v. 70. £7 ad eum Desprez/. c.

Decemuiri Stlitibus indicandis waren10 Männer zu Rom von gutem Ansihenund behöriger Rechts. Erfahrenheit,welche urtheileten über die Freyheit a),Ffz über