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Geistliche Briefe.
also auch zu dem Recht der Erstgeburt gelan-gen können.
Nichts desto weniger glaube ich auch, daßwann einer in seinem Gewissen überzeugetwird, diese oder jene Kirchengebräuche seyenwider GOtt, und ihm an seiner Seelen Hei-ligung hinderlich: er sodann verpflichtet sey,sich solcher Dinge zu enthalten, weil es ihmalso zur Sünde wird; denn was nicht ausdem Glauben gehet, das ist Sünde.
Wie dann auch an der andern Seite einer,der in seinem Gewissen glaubet, GOtt foderedergleichen Dinge von ihm, oder er könnedurch diese oder jene Kirchengebräuche, oderAnstalten in GOtt gefördert werden, eben sowohl verpflichtet ist, sich solcher Dinge, undin solcher lauteren Absicht zu bedienen; unddaß, wann ein Separatist einen, der solcher-gestalt in der Partei stehet, verurtheilet, undhaben will, daß er sich absondern soll, der-selbe alsdann nicht unparteiisch, sondern eineigensinniger Sectirer sey.
Meine Person und Verhalten anlangend;so hange ich keiner Religionspartei sectirischerWeise an, habe mich aber auch von keinerPartei förmlich separirt, bin auch noch nichtSinnes, solches zu thun. Ich gehe zwar inkeiner äußeren Kirche zum Abendmahl, weilmich vor diesem, aus Trieb meines Gewis-sens, davon enthalten mäßen, und auch bisnoch zu keine Ursache habe, warum ich michwieder zu dessen Gebrauch wenden sollte: sollte
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