48 o Zeugniß der Wahrheit re.
Weges beschuldiget, viel weniger verurtheilet» ^welches man in Aufrichtigkeit bezeuget. Wolltedem unerachtet jemand das Gegentheil vonuns denken, und unser Thun verurtheilen,so würden wir mit dem Zeugniß eines guten ^Gewissens in diesem Stück zufrieden seynmäßen.
Ende des ersten Theils.
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Mülheim am Rheine,gedruckt bei I. C. Eyrich1798.
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