nach der Gottseligkeit.
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daß, wenn ja ein Frommer eine äußerlich aus-drechende Sünde begehet, (es geschehe nunsolches in welchem Stand es auch immerwolle) solches i) nicht mit vorbedächtlichemWillen geschehe; oder es würde sein ganzerGrund dadurch umgestoßen, so lang bis er inherzlicher Buße wieder umkehret. 2) Daßihnen solche Fehler gar keine Lust sind, odervon ihnen gering geachtet werden, sondernihnen nothwendig sehr empfindlich, schmerzlichund gründlich zuwider seyn niüßen. z) Daßsich solches auch nicht täglich und immer,sondern gar selten zutrage. 4) Daß sie auchkeineswegs lange darin beharren, sondern, sobald sie es merken, sich wieder mit bußferti-gem Herzen zu GOtt kehren: welches aber beidenen, die in falscher Freiheit stehen, sich garanders befindet, weil sie willig eitle und sünd-liche Dinge thun, wie ihr eigenes Gewissen(wo sie anders demselben nur Gehör gebenwollen) wird gestehen müßen, daß sie äußer-lich manche Eitelkeiten treiben, die sie wohllaßen könnten, wenns ihnen darum zu thunwäre. Sie sind auch, und bezeugen sich we-nigstens frei lustig und gutes Muchs beiihrem freien Leben, und thun auch nicht nurein-und andermal, sondern fast täglich undbeharrlich eben dieselbe Dinge, ob sie schondarüber von anderen möchten erinnert undbestrafet werden. Woraus dann leicht derjämmerliche Betrug solcher elenden Seelen, zuunserer aller Warnung, zu sehen ist.
Lfk v.