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Bd. 1 = Th. 1 (1798)
Entstehung
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nach der Gottseligkeit.

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doch diese zween Stände im Grunde garweit von einander unterschieden. In jenem,dem gesetzlichen Stande, stehet und empfin-det die Seele ihr großes Verderben undihre Ohnmacht; in diesem Läuterungsstandauch, aber viel gründlicher, genauer undkräftiger. In jenem Stande sagt ihr dasGewiIen mehr ins besondere, dieß und dassey Sünde, sie müße es laßen; oder esbestrafet sie ins Angesicht, wie sie sich in die-sem und jenem versündiget habe: in diesemletzten Stand aber stehet und empfindet sieihre Sündlichkeit und ihr Elend mehr ins-gemein, oder besser gesagt, nicht so sehr,oder allein von Stück zu Stück, sonderngleichsam ganz; und daher, obgleich dieSeele manchmal meynet, alles, was sielhut, sey Sünde, und GOtt mißfällig; soist es doch in Wahrheit nicht also, undwird ihr Gewissen sie nicht, oder doch garselten einer sonderbaren wirklichen Sünde,oder grober ländlicher Ausbrüche beschul-digen. In dem ersieren Stande hat dieSeele mit dem noch widerstrebenden undnicht genug befestigten Willen, und mit dentingetödteten Lüften und Begierden zu käm-pfen, und sich von der Eitelkeit loszureißen,wovon sie auch noch oft überwunden wird;und daher ists nothwendig, daß sie ihre ver-derbte Sinne und Neigungen mit möglich-stem Ernst angreife, und mit Gebeth undKampf widerftehe , IW. keineswegs aberErst. D. I. LH. §f das