i 25 » ii.95.i 6.£. Von t>ett SBemu^un^ett
Fürbitte bet) bcmßersoge von@avot)enein$uleaett, Da*mit biefe arme verfolgten Triften, Deren Die aßermeißent»on #a«i$ unD £of unD alle Demütigen vertrieben tvor*Den, tvieDerum $u Dem Beftge Deffen, m$ ihnenmit ©e*tvaltuttb Unrecht genommen tvorDen, gefangen, auchfer*nerbitt Dabet) gefchuhet mtD erwarten tverDett, unDinefünf*tige eben fo fteper unD geruhig, al£ ihre Später in Den vo*?igen3a&rf)unDerten leben mögen; tvie auchinvbefvnbere,Dafnbre^rebigerySlelteflen, Vorffeber, unD übrige ©lie*Der Diefer armen Voller, fo in ber©efangenfchaft juXu*rin ftch befmDen, oDer gu Dem SHatb verliefen tvorDen, DerDie Fortpflanzung be£ ©laubentf ju beförDertt, Die Kefceraber autfjurotten ftch verpflichtet, tvieDerum auf freien$u£ gefegt werben, unD fo baiD atö möglich ihre Freiheiterhalten mögen. UnD Da hiernach Die übrig gebiebenenvon Diefer deinen #eerbe, in Betrachtung Dal bas König*reich $ranf reich &u aßen Beiten eine ftchereSuflucfjt vor äßeuttglücffelige unD unfchulDig verjagte £briflen getvefen,fich auch iefco nach Saupljine unter (Htv. Kött. ®?afeflätmächtigen ©chuh getvenDet haben: fo haben tvir 21ßer*höchfl Diefelben ebenfaltf auf ba£ aßerinfldnDigfle bittenivoßen, befagte Vertriebene , fo lange ihr ©lettD unD DieUttgttaDe Darein fie geraten ftnD, Daurett tvirD/ unD biöfleivieber zu Dem vößigett ©enutf be£ 3ht’igen gelangen fön*neu, in Serofelben fichetm (Schuh zu nemett, unD fle mirDenen übrigen in Sero Königreich befmblichen SHeformtr*ten gleiche Freiheiten unD Vorrechte genieffen zu laßen,unD Denn cnblich Dieienigett Offtcier^ unDanberefom<£m.Kött. £D?ajeßat Sienßett flehen, welche Der SlßerhöchßDe*rofeiben angeflamten ©üte unD ©naDe sutviDer, <£w.9Maj.mit 3?atfj ünbXbat fjintergangett, unD zu Vergieffungfo vielem uttfchulDigen Bluttf, welche# mie 21bef# feinet ju©Ott um 9?ache fehltet, geredet haben, recht crempla*