und der Kirchenordnung der Waldmser. 5N
habe rollen sehen, wenn sie bey dem allen es doch nicht dahin brin-gen können, jo viel aufzutrcibeu, daß sie ihren Hunger auch nurmit trockenem Brodte hatten stillen können.
Der Herr von Morland, äusser-ordentlicher Commissariusder Krone von Engelland, an den Hertzog von Savoyen, sahedieses in den Jahren 1655. und 1656. und als er sich hernach nochein gantzes Jahr zu Genf aufhielt, gar wohl ein. und that des-wegen bey seiner Zurückkauft nach Engelland dem sogenantenProtector Cromwel die triftigsten Vorstellungen: wie er dennauch nicht ermangelte, mit dem Herrn van Ommern, dem Ab-gesandten der Herren Hochmögenden, auch mit den Abge-sandten der Evangelischen Cantons von der Schweiß, denen Her-ren Hirzeel vonBonstettein, Socin undStotar ausführlichdavon zu handeln. Hierzu kamen die beweglichsten Bitschriftendieser armen Leute selbst; worauf denn nicht nur sehr reiche undansehnliche Collectcn für sie gefamlet wurden, sondern auch besag-ter Herr von Morland sich in den Stand gesetzt sahe, alles so zuveranstalten, daß der gröste Theil davon, so mehr als 12000.Pfund Sterlings betrug, als eine immerwährende Stiftung zuihrem künftigen Unterhakt konte beibehalten werden. Obbesmeldetet Cromwell lies auch ein besonderes Instrument darü-ber den 18. May im Jahr 1658. durch seinen Geheimden Rathzu Mithall auffetzen und bestätiget!, darinnen er selbst die Ver-ordnung gemacht, daß die Zinsen davon richtig und jährlich Über-macht, und unter die armen Lehrer bey Kirchen und Schuleneingetheilet werden solten. Der Inhalt davon lautete also:
Nachdem die abgeordnete Herren vorn Parlamentin Sachen die armen protestantischen Kirchen in Pie-mont betreffend, und welchergestalt der Herr von Mor-land von den kläglichen Umstanden besagter Kirchen ih-nen gründliche Nachricht gegeben, Bericht abgestattet:Als wird nach vorhergegangener Berathschlagung hier-
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