Druckschrift 
1 (1750)
Entstehung
Seite
573
Einzelbild herunterladen
 

und der Kirchenördnung der Malderrser. 57z

Geistliche aus Versehen (wie mir denn solches in meinem Amteselber widerfahren) einen oder den andern übersehen, und keineRechenschaft seines Glaubens von ihm gefordert hatte: ein sol-cher , als wäre ihm ein besonders grosses Leid widerfahren , sichdarüber zu beschweren pflegt. Finden sich nun bey dieser Unter-suchung einige Schwierigkeiten, so werden solche auf das sorgfäl-tigste gehoben; ein ieglicher Geistlicher aber ist verbunden solchealle Jahr zwey-oder doch zum wenigsten einmal in allen seinenKirchspielen vorzunehmen.

Zu eben solcher Zeit pflegt auch eine besondere Untersuchung Don der Käszu Verbesserung des Lebens vor dem KirchewRath angestellt zu Aeusserungwerden, und hat es damit folgende Beschaffenheit: zuvörderst des Lebens.Met der Geistliche selber, es wolle die Versamlung ihm seine ei-gene Fehler, oder was sonsteu an ihm zu erinnern, liebreich an-zeigen , und wenn solches geschehen, nimmt er seinen Abtrit;nachdem man ihn wieder hinein gerufen, hält ihm der Aelteste desRaths alles dasjenige vor, was man in Ansehung seiner zu erin-nern gefunden, lobet an ihm, was zu loben ist, oder suchet dasmangelhafte zu verbessern: und dieses alles geschiehet ganh freyohne Schmeichelet-, noch Ansehen der Person, sintemalen sie einschwerer Eyd dazu verbindet. Eben so verfahret man nachge-hends auch mit denen Vorstehern und andern Kirchendienern.

Und damit alles desto freyer und gewissenhafter geschehen, mithineines theils keinem geheuchelt, andern theils aber auch niemandfreventlich oder zu Unrecht beschuldigt werden möge: muß zuvör-derst ein iedweder die Hand in die Höhe heben und GOtt im Him-mel aitgeloben, daß er hierinnen blos nach der Liebe handeln, ver-schwiegen seyn, und keinen angeben wolle, der Gewissens wegengegen einen andern etwas angebracht.

Die öffentlichen Aergernisse werden bey ihnen noch heut zu Von BestemTage folgendergestalt bestraft: Kein Mörder, Ehebrecher, oder che?dergleichen offenbarerSünder,wird eine Zeitlang nicht zu denen hei- nisse.ligen Sakramenten zugelassen; welches denn nicht nur von dem

Cecc z hei-