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1 (1750)
Entstehung
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570
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Von Abserr-diing derGeistlichenauf diealgemeinenZusammen-künfte.

Z7O l-B.zz.C- Von derKirchmzucht

um die reichliche Ausmessung aller beuöthigteu Gaben des Heili-gen Geistes über den Berufenen andächtig und beweglich an.Waun-diests geschehen, reicht er ihm die Hand der Brüderschaftund stellet ihn der Gemeinde, zu weicherer berufen worden, vor«nicht anders als wie solches auch in Frankreich, ja in den ver-einigten Provintzieu selber, zu geschehen pflegt.

Ein jeglicher Prediger, er sey wer er wolle, so einer Ver-samluug von Geistlichen beizuwohnen bestimmet ist, ist gehaltenalle Hausvater seines Kirchspiels, nach gehaltener Predigt vordem Kirchen Rath zu versamlen, ihnen die bevorstehende Haltungbesagter Zusammenkunft zu melden, und sie zu ermähnen, denje-nigen zu derselben Verwöhnung zu erwählen, den sie für den geschick-testen dazu halten würden. Man weis also hier nichts von derin den Niederlanden eingeführten Gewohnheit, da diejenigen der-gleichen Versamlung beiwohnen müssen, an denen die Reihe ist,sie mögen sich im übrigen zu dieser wichtigen Verrichtung schicken,oder nicht; sondern man wählet allemal mir gutem Vorbedachtdiejenigen, zu denen man in diesem Stücke das beste Bertramhat. In ihrem Verhaltungs Schreiben, oder in der Vollmacht,wie sie es nennen, wird um die Bestätigung des Lehrers gebeten,im Fall die Gemeine wohl mit ihm zufrieden ist, und pfleget dieVersamlung solche sodann niemals zu versagen: es äusmen sichdenn solche Umstände, die sie durchaus nöthigten, benreldte Geist-lichen zu einer andern Gemeine zu versenden; als welche Verän-derung mehrbesagter Versamlung zu allen Zeiten, nach Beflndungder Sachen, frey stehet. So lauge dieser Vortrag, und die Er-örterung desselben währet, nimmt der Prediger seinen Abtritt,und kommt nicht eher wieder, als bis die Stimmen gesamleh nnder wieder in die Kirche gerufen wird. Trüge sichs im Gegentheilauch zu, daß eine oder die andere Gemeine entweder wider dieLehre ihres Geistlichen, oder wider bessert oder sogar auch widerder Seinigen Verhalten etwas einzuwenden hätte: so wird!ol-ches obbesagter Vollmacht allerdings mit einverleibet. Verlan-