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1 (1750)
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415
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zur Zeit des geoffmb, Antichrists im Uten Jahrh. 4-;

und bey denen in Provence angerichteten Blutbädern, eine grosseAnzahl dieser armen Leute wieder über das Gebürge zurück gezo-gen, und sich wieder in ihre Thaler verkrochen haben.

Eben dieser Grosprior setzt noch hinzu, daß sie sich untereinander gemeiniglich selbst die Apostolischen genennet, undmir Macht behaupten wollen, daß sie von den Zeiten derApostel herstammen, und dre Lehre der Apostel zu allen Zei-ten rein und lauter beybehalten. DerErtzbischofGenebrardlegt ihnen im zteil Buche seiner Zeitrechnung beim Jahr 12OO.eben diesen Nahmen bey, und nennet sie ebenfals Petrobrusia-ner, Henricianer, Avnoldiften und Apostolische, und sprichtzuletzt, da er vonihrer Lehre redet: quoäEälvmittL A^urkera-ui in mulris eouveniunt cum iNis j^enricianr8, keterkruliams,

^po6o!ici8öL Vg!6enübu8, daß die Lutheranerund Calvinisten rnrt diesen Henricianerll, Petrobrusianern,Arnoldiften, Apostolischen und Waldensern in vielen Din-gen einerley Meinung haben.

Das fünf undzwanßjgste Capitel.

Voll Pttro Waldo von Lion, von der Zerstreuung seiner

Jünger, von ihrer Absonderung, Aufenthalt, und Erhaltung in

den Thalern.

Nachdem also die Päbstlichen Satzungen albereit in dem 9.io. und inen Jahrhunderten so gewaltigen Widerspruch

-gefunden, und schon gantze Gegenden in Franckreich

und Italien, vornemlich aber in Provence, Dauphins, Lan-guedoc und der Lombardie sich öffentlich von der Römischen Kir-che abgesondert, auch hierinnen von vielen grossen und ansehnli-chen Männern rrnrerstützt, ja wol gar von Bischöffen und weltli-chen Fürsten geschützt worden, wie wir solches oben vom heiligenBernharde selbst vernommen, und es auch unter andern von

Io-