Druckschrift 
1 (1750)
Entstehung
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246
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246 l-B.^.C.Woriii unterschiedl.Glaubens-Bekentnisse

Das andere Hauptstück.

Von ihrem Latechismus, nebst einem kurtzen In-halt der darin enthaltenen Lehre. >

biinc Oateckismum äocent Grubolienm banL üe OrrlioäoxgmDoArmam katrum äre.

E!^us dieser heiligen Schrift nun haben wir auch unsere Unter-sW Weisung im Christenthum gezogen, als in welcher die alge,meiire und rechtgläubige Lehre der Vater, nach den zehen Gebo-ten GOttes, und dem inzwölfArtickcln enthalterren, und von derVersamlung zrrNicäa angenommenen, und bestätigtenApostoliscbenGlailbens-Bekeirtniß begriffen ist, und vorgetragen wird; dahindenn auch das Gebet des HErrn, mit der Auslegung darüber,gehöret. Wir glauben demnach aus eben diesem Grunde, daßalles dasjenige, so in den angeführten zehen Geboten GOttes,dem Apostolischen Glaubens - Bekentniß, und dem Gebet desHErrn, enthalten ist, auch auf das sorgfältigste in unser allerHertzen geschrieben werden müsse: sintemalen das Gesetz geist-lich ist: Ja, daß alle diese Glaubens-Lebren von uns von Heutzen geglaubet, und mit den Wercken gezeigct werden müssen.Wir lassen uns demnach auch mir allem möglichsten Fleiß ange-legen seyn, diese Lehren nicht nur aus dem Worte GOttes znbeweisen, sondern auch derselben wahren Sinn und Zweck aufdas klärste und deutlichste vorzutragen. Damit aber auch alledabey mögliche Schwierigkeit gehoben, und die Sache deutlichund gründlich erkläret werden möge, so hallen wir Schrift gegenSchrift. Wir glauben und lehren ferner, daß man GOtt allein,und zwar im Namen unsers einigen Mittlers JEsu Chkisti, an-beten, in sein Gebet aber auch diejenigen einsthlicssen solle, denender Allerhöchste die Aufsicht, fowol über feine Kirche, als auchüber das weltliche Regiment anvertrauet hat.

Aas