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1 (1750)
Entstehung
Seite
18
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i8 Vorrede. -

in ein merkliches Licht gesetzet: indem daraus deutlich erhellet/sowo! wie in den allerfinstersten Zeiten und bey dem äusserstenVersal der sichtbaren Kirche die unsichtbare Gemeine GOttesunaufhörlich fortgedauert/ ja eben alsdenn zum Theil wiedersichtbar zu werden veranlasset und genötiget worden; als auchwie vielen Abwechslungen die wahre sichtbare Kirche unterwor-fen sey/ selbst in Absicht der verschiedenen Stufen ihrer Warheitund ächten Richtigkeit/ die auf ihrem Verhältnis gegen das un-triegliche Wort GOttes in der heil. Schrift beruhet; ingleichenworin die wahren Kenzeichen derselben bestehen / wie auch dierichtige/ bewärte, sichere und unschädliche Mittel der Erhal-tung, heilsamen Besserung und vortheilhaften Ausbreitungderselben; und endlich, wie und warum dieKirche sich im gemei-nen Wesen, und nicht umgekehrt das gemeine Wesen in der Kir-chen befinde, worin also der eigentliche Unterschied sowol als diegehörige Uebereinstimmung, gegenseitige Verbindung und daspflichtmäßige Verhältnis gottesdienftlicher und bürgerlicher Ge-selschaften bestehe, die so wenig mit einander verwechselt undvermischt, als von einander getrennet werden können ohne beider-seitigen Schaden und Nachtheil.

Gleiche Bewandnis hat es mit den Warheiten sowol vonder algemeinen Vorsehung und genauen Regierung GOttes,welche über menschliche Geselschaften und einzele Glieder dersel-ben, sonderlich aber über seine Kirche und das in derselben getrie-bene Gnadenwerk der Zurechtbringung und geistlichen Besserungder Menschen waltet; wobey die Verschiedenheit des verordnen-den und beschließenden Willens GOttes, folglich auch seiner Ver-anstaltungen und Zulassungen, und das unbegreifliche Verhältnisseiner Endzwecke, und der mitund ohne, ja wider den Willen sei-ner Werkzeuge gebrauchten Mittel, unzälige Gelegenheit und

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