Erfter Verfuch»
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ger keine vorzügliche Einficht in che Natur desStreits, als fie den fogenannten Gemeinfinn odercommon fenfe, welcher im Grunde nichts an-ders, als der Inbegriff der gemeinftenMeinungen ift, zum oberften Schiedsrichter inder Philofophie erwählen wollten, und mit dieferAuktorität auch gegen Haine ftritten. Sie konn-ten aber in der That nichts, als gegen ihn fchwä-lzen. Denn .diefer common fenfe verwickeltfich nattirlicherweife oft in die feltfamften Wider-fprüche. So ftimmt z. E. der Satz: „Alle Begriffeentfpringen aus der Empfindung“, mit dein com-mon fenfe des Oswald, Beattie, Prieftley■u. f. w. zufammen, aber der Satz: „Wir erkenneneinen objektiven nothwendigen Zufammenhang un-ter den Dingen“, ftimmt ebenfalls mit ihrem com-mon fenfe überein. Nun zeigt Hu me, nachrichtigen Gefetzen der Vernunft, dafs zwifchen die-len beiden Sätzen ein realer Widerfpruch fey; dercommon fenfe billigt alfo zwei widerfprechendeSätze, und wiclerftreitet geradezu der Vernunft,welches abfurcl ift. Der common fenfe alleinkann nie urtheilen, ob fich zwei gemeine Meinun-gen widerftreiten , oder nicht; diefes mufs er jeder-zeit von der Vernunft erwarten. Wenn daher zweiMeinungen da find, die beide dem common fen-fe gefallen; die Vernunft fieht aber ein, dafs fiebeide widerfprechend find; fo mufs ihre Wahrheitvon der Vernunft unterfucht werden; und wenndiefe findet, dafs die eine wahr fey; fo ift die andre
unver-