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1 (1790) Ueber den menschlichen Verstand
Entstehung
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265
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Von Erkenntnifs und Wahrfcheinlichkeit. 265

haftigkeit ties Begriffs, nach der vorhergehender»Theorie, gleich.

Zwölfter Abfchnitt.

Von

der Wahrfclieinlichkeit der Urfachen,,

W^as ich über die. Wahrfcheinlichkeit derZufälle gefagt habe, kann uns 1 auch zur Erklä-rung cler Wahrfcheinlichkeit der Urfachen beför-derlich feyn, indem die Philofophen gemeiniglichbehaupten, dafs das, was man gemeinhin Zufallheifst, im Grunde nichts, als eine geheime undverfteckte Urfache fey. Diefe Art der Wahrfchein-lichkeit mtiffen wir alfo noch vornehmlich unter-fuchen.

Die Wahrfcheinliclikeiten, die von Urfachenherriihren, find von verfchiedener Art; aber fiehaben doch alle einen gemeinfchaftlichen Urfprung,nämlich, fie kommen von der Vergefellfchaf-tung der Begriffe mit einer gegen-wärtigen Impreffion her. Da nun dieFertigkeit, welche die Vergefellfchaftung hervor-bringt, von dem häufigen Beifammenfeyn der Ge-genftände entlieht, fo mufs fie nach und nach zuihrer Vollkommenheit gelangen, und. von jedemBeifpiele, das beobachtet wird, eine neue Stärkeerhallen. Der erlte Fall hat wenig oder keine

.Kraft;