Volksschullehrerseminar. 53
befindet, so waren darunter verschiedene gute Gemüter, welche von obigen Kennzeichenetliche an sich blicken ließen.
b) Dazu kam, daß Gott von vielen Jahren her in Magdeburg viel rechtschaffeneKnechte Christi und treue Arbeiter gehabt und gebrauchet.
o) Weil unter dem Segen Gottes und der weisen Veranstaltung des Herrn AbtSteinmetzens das dasige Pädagogium in das größte Ansehen gekommen, daß von allenOrten her Gräfliche, Adelige und anderer vornehmen Leute Kinder dahin geschicketworden, so brauchte man eine gute Anzahl Bedienten, teils zur Aufwartung und Be-dienung der ganzen Schule, teils nur zur Bedienung der gräflichen und adeligenJugend. Diese Bediente wohnten nun auf dem Kloster selbst, man hatte sie beständigvor Augen, konnte sie nach den nötigen Stücken länger und genauer kennen lernen,und da sie alle die Freiheit hatten, den Präparationsstunden der ordentlichen Semi-naristen mit beizuwohnen, so konnte man darin ihre Kraft zu Schulsachen wol prüfen.Fand man tüchtige Leute darunter, so ließ man sie ein oder etliche Jahre bei ihrerBedienung, ließ sie aber auch in genannten Präparationsstunden das Nötige nebenhermitlernen. Darauf machte man sie ihrer Bedienung los. Zu Klosterbedienten nahmman andere an.
Diese Leute bekamen nebst ihrer freien Wohnung auch freie Betten, freies Holzund Licht, freies Essen und Trinken mittags und abends und des Morgens ihrMorgenbrot. Über dieses alles wurde jeglichem noch 12 Thaler Geld jährlich gereicht,sich zur Kleidung etwas anzuschaffen. Daraus wird man erkennen, daß diese Leuteeine wahre Wolthat genossen und ein Erkleckliches gekostet haben.
Es sind verschiedene in der Stadt Magdeburg geblieben, darinnen fünf nochbis jetzo recht woleingerichtete Schulen haben, welche in verschiedenen Gemeinden oderParochieen daselbst angelegt worden, unter der Aufsicht der dortigen Herren kastoi-um,welche bei jeder Kirche stehen. Andere sind in die kleinen Städte und Dörfer desHerzogtums Magdeburg gekommen. Noch andere und fast die meisten sind außer demMagdeburgischen hier und dahin verlanget und geschicket worden. Z. E. nach Braun-schweig haben Jhro Hochfürstliche Durchlaucht, der Herzog, in das dortige Waisen-haus verschiedene versetzet."
Nachdem das Reglement unter L- von der Einrichtung der Anstalt gesprochen,giebt es die Lehrordnung. Es heißt da: „6. Unterricht in denjenigen Stücken, welchezum Schulhalten umumgänglich erfordert werden: als im Buchstabieren, im Lesen,im Katechismo, welcher nicht nur auswendig gelernt, sondern über welchen auch diegehörige Katechisation angestellt und die Seminaristen angewiesen werden, wie sie kurzund deutlich die Worte Lutheri durchgehen, wie sie aber weitläuftig und ausführlichüber den Katechismum katechisieren sollen.
In der Heilsordnung, wo ihnen gezeiget worden, wie sie sich sollten alle Artikulim richtigen Zusammenhang vorstellen; wie sie es den Kindern wider als im ganzenkönnten vorlegen, wie sie über jeglichen Artikul besonders sollten eine gute Katechi-sation halten.
In der Bibel, im Auswendiglernen, im Schreiben, im Rechnen, in der Vokal-und Instrumentalmusik, in der Methode, in Dingen, welche teils ihre eigene Seelebetrafen, teils ihren Leib und Gesundheit, Kleidung, Verhalten und ihre häuslichenSachen anbelangten. Bei dem Lernen bemerket man nur folgendes:
Der Docent oder Lehrer bemühete sich, nach einer solchen Methode den Semi-naristen die Sache vorzutragen, welche allgemein und bei allen Lektionen konnte an-gebracht werden, welche bequem, die Sachen gründlich und nach ihrem Zusammenhangvorzustellen, welche leicht, den Kindern alles deutlich und begreiflich zu machen, welchetauglich, das Erlernte gehörig zu widerholen, welche dienlich, das Nützliche undNötige zum künftigen Gebrauch aufzubehalten, welche vorteilhaftig, in kürzer Zeit mitweniger Mühe der Jugend vieles beizubringen, welche nützlich, die Kräfte der Seelen