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Spanien.
Lehrer der Mittelschulen sich die erforderliche Bildung auf diesem Gebiete angeeignethaben. Befriedigender ist der Zustand des Unterrichts in der Mathematik, zumal seitder Reorganisation der höheren Spezialschulen; auch ist zu bemerken, daß die Neigungund Anlage sowol zu theoretischen, als namentlich ans die Gewerbe angewendeten mathe-matischen Studien den Spaniern gewisser Provinzen besonders eigen ist. Dies ist derFall in den gewerblichen Provinzen des Nordens, und in dem Gebiete der lonZuulsmosinu (Sprache von Oe), in Katalonien und Valencia. Aber woran es überall fehlt,was allein eine kräftige Erziehung geben kann, und was diese Nation heben könnte, welchenoch groß und voll Leben ist nach so vielen schrecklichen Erfahrungen, die sie nicht zu be-nützen verstanden hat, — das ist die Erkenntnis des richtigen Maßes in allen Dingen,dazu Klarheit und Stetigkeit des Wollens.
IV. Niedere und höhere Fachschulen (Lsenslus sspooialos). — Dieniederen Fachschulen laufen den Instituten (Gymnasien), die höheren den Universitäts-fakultäten parallel. Unter ihnen sind besonders zu nennen die Anstalten in Madrid fürLandwirtschaft, für Baukunst, die Genieschule für Straßen-, Brücken-, Kanal- und Hafen-bau, die Bergwerksschule, die Anstalt für Tierarzneiknnde, die Schule für die schönenKünste, das Nationalinstitut für Musik, die Urkundenschule in Madrid (ssonola äixloma-tieu), die mit verschiedenen Universitäten verbundenen Notariatsschulen, die Handels- undGewerbeschule, die Schule für Taubstummen- und Minden-Unterricht. Hierüber giebt dasXnuario für 1874 S. 169—183 genauere Auskunft. Die Programme der Prüfungenbeim Austritt sind durch das Gesetz von 1857, Art. 48 ff. festgestellt. Man istdarüber einig, daß diese Prüfungen viel strenger sind, als diejenigen für die Erlangungder akademischen Grade an den Universitäten. Die Militär-Spezialschulen stehen unterden Ministerien des Kriegs und der Marine. Die Lehrer der Malerei und der Skulpturwerden unter besonders vorgeschriebenen Bedingungen ernannt; die Anstellung der übrigenerfolgt nach den gleichen Regeln wie die der Fakultätsprofessoren; sie müssen den Doktor-grad oder einen gleichwertigen Titel mit Beziehung auf die Wissenschaft oder Kunst haben,welche sie zu lehren berufen sind.
V. Die 59 kirchlichen Seminarien (sominurios eonoiliures), welche nach denVorschriften des tridentinischen Konzils (8ess. XXIII äs Uslormut. eup. XXIII) ein-gerichtet sind, zählten im Jahre 1859—1860 nicht weniger als 21 170 Zöglinge; 670genossen eine ganze Freistelle, 235 eine halbe. In Spanien wie in Frankreich und ander-wärts herrschte kein durchgängiges Einverständnis im Unterricht in der Glaubenslehrezwischen diesen Anstalten und den theologischen Fakultäten. Nachdem der Art. 14 desDekrets vom 21. Okt. 1868 die letzteren unterdrückt hat, sind die Seminarien alleinHerrscher auf diesem Gebiet geblieben; dagegen ist durch das Dekret vom darauffolgendenTage die Auszahlung der Summe von 5 990 000 Realen, welche ihnen als Beitrag ausder Staatskasse zugewiesen war, eingestellt worden, bis die konstituierenden Cortes dasneue Gesetz über das Budget angenommen haben würden.*)
VI- Unter der Benennung Akademie, Athenäum u. dgl. giebt es in Spanieneine ziemlich große Anzahl von wissenschaftlichen oder litterarischen Vereinen, welche nichtbloß zum Zweck haben, Abhandlungen mit Preisen zu krönen und im Druck heraus-zugeben, sondern auch sich zur Aufgabe machen, nützliche Kenntnisse zu verbreiten, unvBibliotheken zu gründen sowol für ihre Mitglieder als zum Gebrauch des Publikums. Im
*) Welche Wendung der Dinge in Spanien! „Die Reichen und die Aristokraten", sagtGarrido, „schicken ihre Söhne nicht mehr in das Seminar, so daß man unter den Würdeträgernder Kirche kaum mehr einen Namen findet, der einer der sogenannten illustren Familien an-gehörte. Die Seminarien find vahin gebracht, daß sie ihre Rekruten unter den Armen suchenmüssen, die darin für ihre Kinder einen gewinnbringenden Beruf, eine gute Sicherheit gegendie Armut sehen. Der Unterricht darin ist erbärmlich, und selbst im Latein und in den buma-uioribuo haben bei den öffentlichen Prüfungen die Zöglinge der Seminare nicht gegen die derInstitute und der Universitäten aufkommen können."