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Gewerbeschulen.
Mit den Schulen können seitens der betreffenden Gemeinden Vorschulen verbundenwerden; es wird von dieser Befugnis meist Gebrauch gemacht. Rücksichtlich der Lehr-ziele im Einzelnen müßen wir auf die veröffentlichten Reglements verweisen. Dieselbenerscheinen sehr hoch gegriffen; die Erfahrung hat darüber noch nicht entscheidenkönnen. Durch die Aufnahme zweier fremden Sprachen wird ein Luxus mit „all-gemeiner Bildung" getrieben, der sich als täuschender Schein erweisen wird; sie ist aus-schließlich des Freiwilligenrcchts wegen erfolgt. — Für angehende Tertianer dürfte sichder im Lehrplane vorgesehene Unterricht in Physik, Chemie und Mineralogie wenigfruchtbar erweisen; auch halten wir es für sehr wahrscheinlich, daß die Annahme, dieZöglinge würden, da sie in der überwiegenden Mehrzahl Söhne von Landwirthen seien,für die Auffassung der Pflanzen- und Thierproductionslehre und der Betriebslehre hin-reichende Anschauungen mitbringen, sich als eine Täuschung erweisen werde; wir haltenes für ebenso wahrscheinlich, daß die Verletzung des Grundsatzes, die Fachbildung nichteher eintreten zu lassen, als bis das angemessene Maß allgemeiner Bildung in derHauptsache erreicht ist, nicht ungestraft bleiben wird. Man ist sich der darin liegendenGefahr wohl bewußt gewesen, aber auch hier hat die Rücksicht auf das Freiwilligenrcchtund die Warnehmung, daß die Schüler der Gewerbeschulen nach Absolvirung derI. Classe, durch welche sie jenes Recht erlangen, in der Mehrzahl die Schule verlassen,den Ausschlag gegeben; man wird dadurch der Schule viel mehr Schüler bis in dieobersten Classen erhalten und den Schein größerer Wirksamkeit erzielen; ob auch dasWesen, erscheint höchst zweifelhaft.
Die Bergschulen hatten ursprünglich durchaus den Charakter von gewerblichenFortbildungsanstalten, und sind als solche viel älter wie die meisten anderentechnischen Lehranstalten; diese Bergschulen entzogen die'Zöglinge nicht der praktischenArbeit und nicht dem Broderwerb durch dieselbe. Die Gefahren, welche mit dem Be-triebe des Bergbaues verbunden sind, haben denselben stets mit einem Ernste umgeben,der sich, wie in vielen anderen Einrichtungen, so auch in der gewissenhaften und ein-sichtigen Fürsorge für Gewinnung tüchtiger Aufseher und Beamten documentirt hat;sie gaben Bergleuten, welche durch Pflichttreue und geistige Befähigung die Hoffnungerweckten, tüchtige Steiger und untere Grubenbeamte zu werden, die dazu nöthige fachlicheAusbildung in einer geringeren oder größeren wöchentlichen Stundenzahl; es bestehenjetzt 22 solche Schulen in den verschiedenen Bergrevieren. Aus diesen Anstalten sind inneuerer Zeit die eigentlichen Berg sch ulen entstanden; dieselben nehmen etwa 10 °/gder Schüler der vorher bezeichnten Anstalten auf, und zwar die tüchtigsten, um sie zuObersteigern, Grubenbetriebsbcamten, Maschinisten, Reckmungsführern, Markscheidernu. s. w. auszubilden. Sie nehmen dieselben etwa 2 Jahr lang ganz oder größtentheilsfür die wissenschaftliche Ausbildung in Beschlag; die Schüler bleiben dabei aber immerin engster Berührung mit ihrem Berufe. Der Lehrplan ist in vielen Puneten dem der Pro-vincialgewerbeschule vom 5 . Juni 1850 ähnlich, unterscheidet sich aber wesentlich undvortheilhaft dadurch, daß er in dem theoretischen Wissen, insbesondere in der Mathe-matik, das Ziel im Auge behält, zur Benutzung wissenschaftlicher Resultate zu befähigen,nicht zu wissenschaftlicher Arbeit vorzubilden; andererseits nimmt er überall das Deutscheals Unterrichtsgegenstand auf. Die vollkommenst entwickelten Bergschulen sind die inBochum, Clausthal, Saarbrücken und Tarnowitz. Die Anstalten haben durch ihr klarbewußtes Maßhalten und ihre sorgliche Berücksichtigung der Bedürfnisse des Berufs einehöchst segensreiche Wirksamkeit.
In Bayern heißen diejenigen gewerblichen Lehranstalten, welche hier in Betrachtkommen, Industrieschulen; die entsprechenden Vorbildungsanstalten hießen bis zum1. Oct. 1877 Gewerbeschulen; diese letzteren gaben früher neben theoretischemUnterrichte auch die Anwendung desselben auf die Gewerbe; seit 1852 haben sie aus-schließlich die Aufgabe, eine angemessene allgemeine Bildung und eine theoretischeVorbereitung für den Eintritt in die Gewerbe zu geben; nach mehrfachen Umwand-lungen sind sie durch Königl. Verordnung vom 29 . April 1877 in „Realschulen" mit