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Frömmigkeit.
men", welches nicht mit dem Begriff „nützen" erschöpft ist, sondern den Begriff desHeils, der Vollkommenheit einschließt (vgl. 1 Cor. 6, 12, wo Luther das Wort „from-men" für das griechische Wort braucht, das „erbauen" bedeutet). Dieser Ableitungnach hätte man bei Frömmigkeit den Begriff der persönlichen Vollkommenheit ins Augezu fassen, wie derselbe nach dem sonstigen Entwicklungsgesetze der Sprache von demmehr leiblichen und seelischen auf das geistige und insbesondere auf das geistliche Ge-biet übertragen worden ist. Damit stimmt im wesentlichen auch der Gebrauch desWortes überein, wie er seit der lutherischen Bibelübersetzung sich festgestellt hat. AufGott angewendet (5 Mos. 32, 4, Ps. 25, 8. 92, 16 re.) drückt es die vollkommeneGüte und Reinheit seiner Gesinnung gegen die Menschen aus, wird aber in der jetzigenSprache gewöhnlich nicht mehr so gebraucht; um so häufiger steht es von Menschen inihrem Verhalten zu Gott. Im allgemeinen liegt darin der Begriff einer zu ihremhöchsten Ziele gelangten sittlichen Veredlung des Menschen, bei welcher die innige Ver-bindung des Geistes mit Gott durch das ganze Leben hindurchscheint und sich als dereigentliche Quell jener persönlichen Vollendung zu erkennen giebt. Daß der Begriffeiner sittlichen Veredlung damit verbunden werden muß, ersieht man auch aus der sonstseltenen Anwendung des Wortes auf solche Thiere, die mit dem Menschen in nähererBeziehung stehen und gleichsam etwas von seinen edleren Charaktereigenschaften annehmen.Denn man nennt ein Pferd fromm, wenn es die natürliche Wildheit abgelegt hat unddie menschliche Leitung ihm gewißermaßen zum Bedürfnisse geworden ist. Daß derVerkehr mit Gott die Ursache jener sittlichen Vollendung sein muß, ergiebt sich aus demGegensätze ähnlicher Begriffe, wie Gottesfurcht, Gerechtigkeit, Rechtschaffenheit, Heiligkeit.Denn in der Gottesfurcht erscheint der Mensch gleichfalls als ein sittlich vollendeter,aber mit dem wesentlichen Merkmale der Scheu vor der Majestät Gottes als des all-sehenden und gerechten Richters. Sie zeigt den Menschen also mehr von der Seite desunermeßlichen Unterschiedes zwischen Gott und ihm. Die Gerechtigkeit, im biblischenSinne (im gewöhnlichen Ausdrucke: Rechtschaffenheit), legt an den Menschen den Mast-stab des göttlichen Gesetzes, faßt ihn also nicht sowohl in seinem Verhältnisse zu Gott,als vielmehr zu der von Gott gegebenen Idee seiner selbst, während die Heiligkeit ihnin dem höchsten Lichte der Gottähulichkeit darstellt, aber von der persönlichen Stel-lung gegen Gott selbst absieht. Mit letzteren beiden hat die Frömmigkeit also den Be-griff der sittlichen Vollendung gemein; der ersteren aber, der Gottesfurcht, steht sie darinnäher, daß sie wie diese die G esi n n ung bezeichnet, welche der Mensch gegen Gott hegt.Sie gehört somit wesentlich dem subjectiven Leben an und will sagen, daß die objectimElemente der Religion, ihre Lehren, Grundsätze und Sitten zur Ueberzeugung, Trieb-feder und Gewohnheit des einzelnen Menschen geworden seien. Sie ist also gleichbe-deutend mit Religiosität. Das Merkmal der Erregtheit des Gefühls, also der Innig-keit, gehört wesentlich zu ihr, ist aber nicht nothweudig das herrschende Element. Demda die Frömmigkeit ihrem Begriffe nach alle Seiten des Lebens umfaßt, so muß sie auchje nach der persönlichen Beschaffenheit des Einzelnen bald in der einen, bald in der an-dern Geistesthätigkeit sich vorzugsweise äußern können. Die vorwiegende Innigkeit desfrommen Gefühls gehört vielmehr der Gottseligkeit an. Wir würden demnach dieFrömmigkeit zu bestimmen haben als das zur vollkommenen persönlichen Ge-sinnung gewordene Gottesleben.
Zum Wesen der Frömmigkeit gehört nun zunächst das Vorhandensein objectimgöttlicher Elemente, auf welche sich die Frömmigkeit bezieht. Sie setzt eine OffenbarungGottes voraus und eine in der Menschheit vorhandene Erkenntnis dieser Offenbarung,die auf irgend einem Wege, durch Wort, Schrift, Bild oder Geberde, an dem Einzelnervon außen herantritt und ihm den Gegenstand der Frömmigkeit nahe bringt. Nach deinGrade, in welchem das Wesen Gottes in einem bestimmten Kreise des menschlichenLebens (in einem Volke) erkannt worden ist, bestimmtKsichjjdie Artjsund Weise der Fröm-migkeit des einzelnen, diesem Kreise ungehörigen Menschen, sofern er nicht vermöge einerbesonder» Erleuchtung von oben oder wenigstens der Ursprünglichkeit seines eigenen