Ferien.
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der Hundstage immer nur der Montagnachmittag frei. In den sächsischen Fürstenschulengab es bis auf die neuere Zeit Ferien dieser Art gar nicht. Jetzt dürften die HähernAnstalten fast überall 3—4 Wochen unverkümmerte Sommerferien haben (über Baden vgl.Bd. I- 382. 388, über Baiern I. 422. 1095); doch ist selbst in den einzelnen Länderndie aus pädagogischen Gründen wünschenswertste llebereinstimmung in der Zeit noch nichterreicht und wird auch äußerer Verhältnisse halber kaum jemals zu bewirken sein.Manche Anstalten haben sich auf drei Wochen Sommerferien beschränkt, um zu Michaelis(am Schluffe des Sommerhalbjahrs) eine Woche pausiren zu können. Auch sind Ferienvon 4 Wochen, wenn sie, wie in Deutschland sehr gewöhnlich, mitten in das Schuljahrfallen, namentlich für jüngere Schüler zu ausgedehnt, und wenn es das Verhältnis derMittelschulen zur Universität und den höhern Fachschulen zuließe, wäre doch vielleichtdas Zweckmäßigste, die längern Ferien an den Schluß des Schuljahrs zu verlegen, wiedies jetzt in Oesterreich geschieht, wo die in den Herbst fallenden Hauptferien, die frühervom 7. August bis zum 1. October reichten (Mützells Zeitschrift 1848 S. 289),auf vier Wochen reducirt sind. Eine größere Ausdehnung, wie z. B. in England undvollends in Amerika, kann nicht ohne Nachtheile sein. „Es fehlt den Schülern nochdie Willenskraft und das Verständnis, sich selbst während einer so langen Zeit zweck-mäßig zu beschäftigen. Das Versäumnis dessen, was gelernt werden sollte, das Ver-gessen des Erlernten, die Unterbrechung der so wichtigen Regelmäßigkeit des Arbeitens,der Zwang zum Müßiggehen sind viel zu groß und gefährlich für die Zwecke desUnterrichts und der Erziehung" (österr. Org. Entwurf von 1849). Jedenfalls ist dieVertheilung der jährlich zugelassenen (8—10) Ferienwochen in mehrere Ruhezeitendem Bedürfnis der Jugend das Entsprechendste; es kommt dadurch eine Abwechslung indas Schulleben, welche die Kraft nie überspannen und doch auch den Faden nie verlierenläßt. Im ganzen macht sich die Vertheilung leicht; im besondern ist nur darauf zusehen, daß die Sommerferien und die Michaelisferien einander nicht zu nahe kommen.
Wie man nun das Jahr durch solche Ruhezeiten unterbrochen hat, so ist frühzeitigauch die Woche so eingerichtet worden, daß sie zwei von Schulstunden freie Nachmittage(Dienstag und Donnerstag oder Mittwoch und Sonnabend) erhalten. Dabei kann aller-dings die Frage sein, ob es nicht zweckmäßiger wäre, nach dem Beispiele schottischer undenglischer Anstalten statt der zwei Nachmittage einen ganzen Tag (den Sonnabend) freizu geben. Für größere Schüler wenigstens, die dann zusammenhängendere Arbeiten nachindividuellem Bedürfnis vornehmen könnten, dürste diese Einrichtung empfehlenswert!)sein. Vgl. Schuster in Mützells Zeitschrift 1857 S. 822.
Die Benützung der Ferien wird nach Verschiedenheit der Schulen natürlich einesehr verschiedene sein. Ist nun der Hauptzweck Erholung für Lehrer und Schüler, somuß sicherlich jede Einrichtung vermieden werden, wodurch die Erreichung dieses Zweckesillusorisch würde. Wenn man also zuweilen, von der Ansicht geleitet, daß die Zöglingeder Volksschule bei der geringern Anspannung, die ihren Kräften zugemuthet wird,eigentlicher Ferien kaum sehr bedürfen, verlangt hat, daß diesen auch in den Ferienwochenein auf einzelne Stunden beschränkter Unterricht ertheilt, oder falls man die größernKinder zu Erntearbeiten entlassen wolle, wenigstens den kleinern Gelegenheit zum Fort-lernen gegeben werde, so hat man doch eigentlich dem Lehrer ein freieres Aufathmenversagen wollen. Andererseits ist es gewiß auch widersinnig, wenn Schüler höhererAnstalten mit Ferienarbeiten überladen werden (vgl. d. Art. Aufgaben S. 251 ff.).Man kann es zwar gelten lassen, ja man wird es für zweckmäßig halten müßen, daßdie jüngeren Schüler durch Aufgaben namentlich zu Wiederholungen angehalten werden,und gerechtere Schüler Veranlassung bekommen, eine zusammenhängende Lectüre mit Aus-zügen vorzunehmen- manche Nebengebiete der Wissenschaft sich bekannt zu machen, infreierer Production sich zu versuchen (vgl. Wyttenbach Uraok. zur 1. Ausgabe derLölsvta xrinvixnm llist. XXIX. und Beneke Erziehungs- und Unterrichtslehre II.^28 f. Schräder Erziehungslehre 2. Ausl. 293); aber mau darf die Schülerdoch nicht mit Aufgaben in die Ferien entlassen, welche ihnen für diese alle Harm-
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