Druckschrift 
2 (1878) Dankbarkeit - Globus
Entstehung
Seite
390
Einzelbild herunterladen
 

390

Fabrikschulen.

standes, der Sittlichkeit und Intelligenz in den Arbeiterkreisen. Stuttgart 1868). Voneiner großen Zahl Arbeitgeber konnte man "rühmen, was von der Baumwoll-spinnerei und Weberei von A. Staub und Comp, bei Geislingen in Württemberg überdie Fürsorge für die Kinder durch Anlegung von Schulen gesagt wird.*) Wir führengerade diese Fabrik an, weil über sie noch eine eigene ausführlichere Beschreibungmit vielen Plänen und Rissen (vosorixtion äs 1a olts oavriörs äs LH Stand et6owx, Ls. Stuttg. 1867) vvrhanden ist, in der das Zeugnis der Bezirks-Schulinspectionlautet: I-'ssols äs 1a kadrigns torms nn vsritadls oasis äans nn ässsrt. Nehmenwir hinzu, was auf der Conferenz in Bonn im Jahre 1870 und bei ähnlichen Gelegen-heiten, was besonders seit 1871 in der Concordia (Zeitschrift für die Arbeiterfrage)berichtet worden ist, so haben wir ziemlich alles angeführt, was auf diesem Gebietegeschehen ist und noch geschieht. Allein neben dieser großen Zahl edler und hochherzigerMänner gieng eine noch viel größere Zahl anderer her, welche nur ihren eigenen Vor-theil im Auge ihre Arbeiter auszunützen und selbst Kinder in noch zartem Alter vonLuft und Bewegung, von der Schule und jeder geistigen Anregung fern zu halten such-ten, so daß dieselben sichtbar verkümmerten und ein schwaches, elendes Geschlecht heran-zuwachsen drohte. Daher mußten sich die Regierungen zu Präventivmaßregeln auf-gefordert fühlen, um das physische und moralische Verkommen eines Theils ihrer Be-völkerung zu verhindern. In den verschiedenen Ländern konnte die Gesetzgebung nurSchritt für Schritt unter vielem Kampf mit der Engherzigkeit der Arbeitgeber durch genü-gende Gesetze zuerst nur gegenüber der physischen Vernachläßigung (Regelung der Arbeitszeit,Nachtarbeit, Sonntagsruhe), bald aber auch in der Fürsorge für das intellectuelle undmoralische Wohl der Minderjährigen vorwärts dringen. In England wurde durch dieBills von 1833, 1841, 1843, 1844 und 1847 die Gesetzgebung zu einem gewißenAbschluß gebracht. In keiner Fabrik darf ein Kind unter 8 Jahren zur Arbeit ange-halten werden; ferner soll keines unter 13 Jahren**) mehr als 6^ Stunden täglich,oder wenn es nur alle 2 Tage verwendet wird, mehr als 10 Stunden täglich dortarbeiten. Arbeitet es täglich, so muß es auch täglich 3 Stunden die Schule besuchen,arbeitet es je nur den zweiten Tag, so hat es an den Zwischentagen täglich 5 Stundendem Unterricht in der Schule anzuwohnen. (Halbzeitsystem, llulk-tims s^stsm). Nähe-res hierüber enthält die Schrift von E. Wagner, Das Volksschulwesen in England.Stuttg. 1864. Nach dem franz. Gesetz über die Arbeit der in der Industrie beschäf-tigten Kinder und minderjährigen Mädchen vom 2. Juni 1874 darf kein Kind vordem vollendeten 12. Lebensjahr durch einen Principal beschäftigt werden, ohne daß seineEltern und sein Vormund bezeugen, daß es thatsächlich eine öffentliche oder Privatschulebesucht; auch muß jedes Kind, welches vor 12 Jahren in eine Werkstätte zugelassenwird, bis zu diesem Alter während der arbeitsfreien Zeit die Unterrichtsstunden in einerSchule besuchen, auch muß es, wenn eine Specialschule mit dem industriellen Etablisse-ment verbunden ist, den Unterricht wenigstens während 2 Stunden genießen. (Con-cordia 1874 Nr. 33. Durch die später erlassenen Reglements ist jedoch manche guteBestimmung abgeschwächt. Ebendas. 1875: Nr. 50.) Wie die Schuleinrichtung inPreußen und den übrigen deutschen Staaten sich vor allen übrigen Ländern stets aus-gezeichnet hat, so zeichnet sich auch die Fabrik-Gesetzgebung des Deutschen Reichs und

*) Einzelne besonders hervorragende Namen sind neben vielen anderen ferner Diergardt inVierzen (Rheinpreußen); Ltebig in Reichenberg (Böhmen), Gründung von Schulen, auch Klein-kinderschulen; die Bergwerks- und Zinkhütten-Gesellschaft der Vieille Montagne in Lüttich, Grün-dung von Schulen und Bibliotheken; von Dietrich in Niederbronn, Gründung von Schulen,Bibliotheken, Lesezimmer u. s. w.; Goldenberg in Zornhoff (Unterelsaß), Gründung von Schulenu. s. w.; Fabrikbezirk Gebweiler (Oberelsaß), Kleinkinderschulen, Schulen, Fortbildungsschulenu. s. w.; Quistorp in Lebbin bei Stettin, Gründung von 2 Schulen, Waisenhaus, Bibliothek;Stumm in Saarbrücken, Kleinkinderschule, Primärschule, Industrieschule.

**) In Seidenwebereien übrigens brauchen die Kinder schon nach dem 11. Jahr die Schulenicht mehr zu besuchen.