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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
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Erziehungsaustalten.

zu erzwingen vermochte. Schreiber dieses könnte mehr als ein Beispiel dafür anführen.Selbst sittlich ungeordnete Zöglinge sind nicht ohne weiteres als Schaden für ein Er-ziehungshaus anzusehen; sie helfen mit erziehen; sie wecken bei anderen Wachsamkeit,brüderliche Theilnahme, Fürbitte rc., üben in Geduld, tragender Liebe, dienen zu warnen-dem Beispiel. Auch den mit Recht gefürchtetenheimlichen Sünden" leisten Erziehungs-anstalten nicht nothwendig mehr Vorschub als öffentliche Schule oder Familie; sinGegentheil dürfte die Anstalt bei gehöriger Aufmerksamkeit, bei passender Warnung, vor-sichtig genug, um nicht zu reizen, deutlich genug, um nicht misverstanden zu werden,und bei väterlich seelsorgender Berathung der Unreinen in der That mehr Garantienfür Bewahrung oder Heilung bieten, als öffentliche Schulen, deren Lehrer nicht immerden erzieherischen Blick für diesen Feind haben, oder das elterliche Haus, das ihn manch-mal gar nicht kennt. Schon das seltene Alleinsein der Einzelnen wirkt vielfach be-wahrend. Auch der erfahrene Niemeyer sagt in dieser Beziehung:die meisten kommenverdorben auf die Schulen, so oft sie auch die Eltern für unverdorben ausgeben. Dochkann man ihnen auf guten Erziehungsanstalten besser beikommen und sie schärfer be-obachten als bei der häuslichen Erziehung." Wo aber ein schonungsloses: Haue ihnab! hingehört, da wird der gewissenhafte Mann nicht rechnen.

Was in dem Obigen zu Gunsten der Erziehungsanstalten gesagt worden ist, ruhtfreilich alles auf der Voraussetzung, daß es den unternehmenden Personen wahrhaftigum eine Idee, um das Wohl der zu bildenden Jugend zu thun sei und daß der mitder Ausführung dieser Idee betraute Mann (Director) für seine hohe Aufgabe innerlichund äußerlich, nach Geist und Herz, nach Seel und Leib begabt und berufen sei. DerUnberufene, der nicht im Namen Gottes sich gesetzt wüßte, bleibe davon! Eine Erziehungs-anstalt ist eine Sache von großer Verantwortlichkeit. Ein Fabrikgeschäft von 100,000Gulden Werth ist dagegen eine Kleinigkeit. Würde sie aber gar selbst wie ein Fabrik-geschäft getrieben, wie eine Speculation, da man in Erziehungmacht," so wäre sieschon gerichtet. Fügen wir zu der nothwendigen Bedingung eines in jeder Beziehungtüchtigen Directors, der auch tüchtige Gehülfen zu gewinnen, zu bilden und zu benützenweiß, noch die billigen Bedingungen einer günstigen Lage, wo möglich nicht in einerStadt, einer passenden, die zweckmäßige Gliederung der Zöglinge ermöglichenden Localitätund, wo möglich, eines soliden ökonomischen Hintergrundes, der ein genügendes Gegen-gewicht gegen etwa vorübergehende finanzielle Schwankungen böte, so dürfte das genügen,den Privaterziehungsanstalten ihren Platz neben den öffentlichen Schul- und Erziehungs-anstalten zu sichern. Beide haben ihre eigenthümlichen Vortheile und Mängel. Einfür die Bedürfnisse unserer Zeit wohlbemessener Schulorganismus wird auch für diePrivaterziehungsanstalten Raum haben. Der Staat stelle an die Zöglinge derselbenin Prüfungsfällen die gleichen Forderungen, wie an die Zöglinge der öffentlichen An-stalten. Die Maturität betreffend müßen sie und die Erfahrung beweist eskönnen sie mit den öffentlichen Schulen gleichen Schritt halten; was sie neben diesemnoch besonders haben an geistiger, gemüthlicher, leiblicher Bildung und Gewöhnung, istihr Guthaben. Der Staat handhabe auch über sie sein Aufsichtsrecht, us guiääotriiusuti os-xiut rospudliou; im übrigen: Viclouut xuroutus! Er lasse ihnen ihrLebenselement: ihre Unabhängikcit, lege ihnen keine Schwierigkeiten in den Weg, sondernreiche eher fördernd die Hand. Sie haben den öffentlichen Schulen schon wichtigeDienste gethan, viele treue Eltern zum Danke verpflichtet, dem Vaterlande manchentüchtigen Mann geliefert, sich bei vielen ihrer Zöglinge ein unvergängliches Denkmalliebender Erinnerung gesetzt, und werden das auch ferner um so sicherer thun, je mehrihre gesammte Thätigkeit in dem Grunde christlicher Wahrheit und Liebe wurzelt.")_ V. Strebe!.

*) Der obige Artikel legt in die beiden Wagschalen (Institut Familie und öffentlicheSchule) nicht durchaus gleiche Gewichte, in der Hinsicht mit Recht, als er die Berechtigung derPrivaterziehungsanstalten vorzugsweise auf die nicht immer normale Beschaffenheit der Familie undder öffentlichen Schule gründet. Vgl. den Art. Instituts- und Familienerziehung. D. Red.