Dankbarkeit. Dank nennen wir die im Gefühl wurzelnde, in den Willen über-gehende, unmittelbare sittliche Wirkung, die ein von einem andern empfangenes Gut —sei es eine Gabe von materiellem Werth, eine Befreiung von irgend einem Nebel, odersei es bloß die Bezeugung seines Wohlwollens durch Wort und Miene — in unshcrvorbringt; Dankbarkeit also die Stimmung und Bereitwilligkeit dazu, jeder solchenUrsache jene Wirkung folgen zu lassen; in der Dankbarkeit wird jenes Momentane undvom zufälligen Anlaß Abhängige zu einem inner» Habitus, zu einer Tugend. (Einschwächerer Ausdruck dafür ist Erkenntlichkeit, welches Wort zunächst nur die Anerkennungbezeichnet, daß man Gutes empfangen, im Sprachgebrauch jedoch auch häufig die that-sächliche Bezeugung derselben durch einen Gegendienst, übrigens nur in kleineren Dimen-sionen, ausdrückt.) Genauer nun besteht jene Wirkung darin, daß ich mich nicht begnügenkann mit der Befriedigung, mit der egoistischen Freude über den Empfang des fraglichenGutes, sondern daß diese Freude gleichsam rückwärts strömt in der Richtung auf denGeber desselben; hiedurch erst beweist sich die Dankbarkeit als wesentlich eins mit derLiebe, daß sie sich der Gabe nur freut, indem sie den Geber hinzudenkt, und nicht bloßihn hinzudenkt, sondern sich durch das empfangene und angenommene Gute ihm fürimmer verpflichtet weiß. So weiß sich der dankbare Empfänger in der Schuld desGebers; aber diese Schuld hat für den, der selbst Liebe in sich trägt, nichts drückendes(vgl. Rom. 13, 8. die Liebesschuld allein soll eine bleibende sein), außer wenn diePersönlichkeit des Gebers, seine Zudringlichkeit oder egoistische Absicht die Dankbarkeitgegen ihn zu etwas lästigem, die Gabe selbst zu etwas unerwünschtem macht; in diesemFall sucht man sich baldmöglichst durch einen Gegendienst quitt zu machen. — DieDankbarkeit ist wesentlich die empfangende Liebe, wie sie der gebenden die Hand reicht.Gegen diese Definition könnte nur erinnert werden, daß wir auch für anderes, alswas die Liebe giebt, Dank fühlen können. So z. B. für einen Act der bloßen Gerechtigkeit,etwa für die Freisprechung, die wir verdient haben. Allein wer darin bloß dasabstracte Recht sieht, wird schwerlich danken, er wird die Gerechtigkeit des Richtersbloß anerkennen. Danken wird in diesem Falle nur, wer nicht allein die Möglichkeiteines entgegengesetzten Spruches mit in Rechnung nahm, sondern des Glaubens lebt,daß auch eines Richters gerechter Spruch für ihn eine gnädige Fügung Gottes ist;dem also dankt er eigentlich allein, auch wenn sich sein dankbares Gefühl unmittelbarauf die irdischen Stellvertreter Gottes richtet. Wenn aber etwa gesagt würde: wirfühlen auch Dank gegen die Natur, die doch von Liebe zu uns nichts wisse, sondernuns Brod gebe, einfach weil sie ihren Gesetzen nach Korn Hervorbringen müße; soleitet dies uns auf den Punct, an welchem uns die Dankbarkeit nicht bloß als eineTugend unter vielen, sondern als eine der tiefsten Wurzeln des Höchsten erscheint,was der Mensch hat, seiner Religion. Das Bedürfnis, einen Gott zu haben, liegtmit seiner größten Macht keineswegs in dem Bewußtsein unserer Schwäche, so daß wireinen Gott nur brauchten, um von ihm zu verlangen, was wir nicht selber erobern —,um durch ihn auch vor dem geschützt zu werden, was wir nicht selber fern haltenkönnen; es liegt vielmehr darin, daß das Menschenherz ein Wesen suchte, dem es seine
Pädag. Encyklopädie. II. L. Aufl. 1