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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Russische Ostseeprovinzen.

der russischen und französischen Sprache) nur solche Personen zuzulassen, welche ihreStudien auf einer Universität gemacht haben; sie unterliegen der vollständigen Prüfungwenn sie in den gewählten Fächern weder einen gelehrten Grad bei der Dorpater Uni'versität erworben haben, noch das Zeugnis einer ausländischen Prüfungscommission fürCandidateu des Gymnasiallehramts beibringen können, einer modificirten Prüfung da-gegen, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist. Diese Prüfungen werden bei der Uni-versität abgelegt und zwar sür die Stellen der Oberlehrer: der Religion, der lateinischenund griechischen, der deutschen und der russischen Sprache, der historischen Wissenschaftenund der Mathematik. Die Prüfung kann in einem oder mehreren Fächern abgelegt werdenDie Prüfung für das Amt eines wissenschaftlichen Lehrers erstreckt sich mit etwas ermäßig-ten Anforderungen auf die lateinische, griechische und deutsche Sprache, auf Geographieuud Geschichte, oder nach Wahl an Stelle der beiden letzten Fächer auf die Elementar-mathematik und Naturbeschreibung, doch kann sie auch in sämmtlichen Fächern abgelegtwerden. Bei der Prüfung eines Kreislehrers, die auch bei den Gymnasien statt-findcn kann, Wird kein Nachweis verlangt, wo und wie der Examinand seine wissen-schaftliche Bildung gewonnen. Sie umfaßt folgende Fächer: Religion, Mathematik,Physik, Naturbeschreibung, Geographie, Geschichte, deutsche, lateinische und griechischeSprache, Orgelspiel, Gesang. Die drei letzten Fächer sind jedoch nicht obligatorisch.Auch hier ist eine Theilung der Prüfung gestattet, indem entweder die Mathematik,Physik und Naturbeschreibung, oder die Geschichte, Geographie und lateinische Spracheabgelehnt werden darf. Jeder zu Prüfende ohne Ausnahme hat außerdem vor allemdurch einen Vortrag und ein Colloquium nachzuweisen, daß er im Stande ist, seinenGegenstand in russischer Sprache vorzutragen, sowie eine schriftliche Arbeit über eineumfassendere Frage aus der Pädagogik unter Aufsicht anzufertigen; von den Candidateufür Lehrerstellen an Gymnasien (mit Ausnahme der Lehrer der russischen und franzö-sischen Sprache) wird außerdem vor der Prüfung die Einreichung einer von ihnen ver-faßten wissenschaftlichen Abhandlung über einen Gegenstand aus ihrem Hauptsachegefordert, so wie die Anfertigung von freien Aufsätzen oder Uebersetzungen als Probendes Stils in den Sprachen, in denen sie der Prüfung sich unterziehen. Unter denim 1.1871 an den 18 Kreisschulen und der Realschule in Mitau eingestellten 101 LehrernWaren, nach Abrechnung der Religionslehrer nicht protestantischer Confession und dermiethwcise angestellten Stundenlehrer, 64 Lehrer für den wissenschaftlichen und Sprach-unterricht thätig. Von diesen hatten ihre Bildung auf der Universität erhalten 23, ineinem Polytechnikum 2, im frühem Pädagogischen Hauptinstitut 7, in Elementarlehrer-seminarcn 11, in geistlichen Seminaren 5 (Lehrer der russischen Sprache), auf Gym-nasien 5, in Kreisschulcn 2, nicht zu ermitteln war der Bildungsgang von 9 Lehrern.Von den 19 Jnspcctoren dieser Schulen waren 10 auf der Universität gebildet; 2 imPolytechnikum; 1 in der Steuermannsschule; 2 im pädagogischen Hauptinstitut; 3 imElemcntarlehrcrseminar; von 1 fehlte die Angabe. Unter den 149 an den zehn Gym-nasien angestellten Lehrern ertheilten (nach Abzug der 11 Religionslehrer nicht prote-stantischer Confession, die in den geistlichen Akademien ihre Bildung erhalten, der an4 Gymnasien unterrichtenden lutherischen Pastoren, so wie der Lehrer der Künste) 49den Unterricht in den untern Classen und waren 62 Oberlehrer. Von jenen hatten ihreBildung auf in- oder ausländischen Universitäten erhalten 32; im pädagogischen Haupt-institut 7; in einer geistlichen Schule 1; auf einem Gymnasium 3; im Elcmentar-lehrerseminar 3; von dreien fehlten die Angaben. Von den 62 Oberlehrern waren aufder Universität Dorpat gebildet 41; auf einer russischen Universität 4; auf Universitätenin Deutschland 12, zusammen 57; im pädagogischen Hauptinstitnt 4; in einer geistlichenAkademie 1. Von den 11 Directoren (mit Einschluß des Alexander- Gymnasium»)hatten 5 den Universitätscursus beendet und einen gelehrten Grad erlangt; 5 ihre Bil-dung im pädagogischen Hauptinstitut, 1 im Seminar erhalten.

Pädagogische Vereine von Lehrern verschiedener Anstalten haben zu wiederholten