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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Russische Ostsecprovinzen.

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gemeinschaftlich mit der Lehrerconferenz bcrathcn: die Aufnahme und Entlassung derSchüler, Feststellung des Lcctionskatalogs, Abänderungen im Lehrplan, sowie Einführungneuer Lehrbücher, beides mit Bestätigung des Cnrators, die Wahl der zu lesendenAutoren, Vermehrung der Sammlungen, Erlaß des Schulgeldes, wichtige Disciplinar-fälle u. s. W. Auch hat die Conferenz der Gymnasien das Recht, Ausgaben aus denMitteln der Schule bis zum jedesmaligen Betrage von 30 Rubeln zu bewilligen, undüber höhere Summen dem Curator vorzuschlagcu. Die Lehrer und Beamten von denöffentlichen Schulen genießen alle Rechte des Staatsdienstes in Bezug ans Avancement,(jedoch stehen sie um eine Rangstufe niedriger als die Lehrer an den entsprechendenSchulen der übrigen Lehrbezirke), Belohnungen, Auszeichnungen und Pensionirung;während sie in Function sind, sind sie verpflichtet die Civilunifvrm zu tragen. Diefrüher auch für die Schüler der Gymnasien vorgeschriebene Uniform ist abgcschafft.

Das Schulstatut unterscheidet drei Arten von Schulen: 1. die Elementarschule,welche den allerersten öffentlichen Unterricht gewähren soll, der einerseits die ganzeSchulbildung der ärmsten Volksclassen ausmacht, andrerseits als Vorbereitung znm Eintrittin die Kreisschule dient; 2. die Kreisschule, welche die Bildung des Bürgers bezweckt,der sich einen: technischen oder mercantilischen Berufszweige widmen will und die dahinabzweckenden Vorbereitungskenntnisse den Schülern bcibringen soll. Ihr Zweck sollganz praktisch sein und die Lehrart in ihnen diesen Charakter an sich tragen und denVerstand und die natürliche Urthcilskrast der Schüler auf dem einfachsten Wege ausbilden;Z. das Gymnasium, welches die Bildung des gelehrten Standes, der sich dem Dienstedes Staates oder des Publicums widmet, bezweckt und Vorbercitungsschule für diehöher:: Studien auf der Universität ist; die Lehrmethode soll eine rein wissenschaftlichesein und nicht bloß die Elemente der Wissenschaften lehren, sondern auch die Hebungim Studiren geben. — Nächst der Ausbildung der intellectuellen Fähigkeiten wird einbesondres Gewicht auf die sittliche Bildung in den öffentlichen Schulen gelegt, welchevornehmlich durch einen zweckmäßig geleiteten, auf Weckung des religiösen Sinnesgerichteten Religionsunterricht gefördert werden soll.

Die Gegenstände des Unterrichts in der Elementarschule sind: Religion(Erklärung des Katechismus, verbunden mit Erläuterungen und Auswendiglernen vonbiblischen Beweisstellen und Liederversen, biblische Geschichte), die Elemente der deutschenSprache, Lesen und richtiges Accentuiren, Schreiben, Rechnen (die bürgerlichen Rechnungs-arten mit inbegriffen), russische Sprache (Lesen, praktische Einübungen von Wörternund Phrasen), Orthographie, Anfertigung kleiner Geschäftsauffähe, Briefe u. s. w.,Geographie (besonders der Ostseeprovinzen und Rußlands) und Gesang. Die Elementar-schulen bestehen in der Regel nur aus einer Classe mit 3 Abtheilungen, welche derLehrer zugleich zu beschäftigen hat, wobei er sich der älter:: Schüler als Jnstructorender jüngern bedient; der Cursus dauert 3 Jahre. Es ist ein großer Uebelstand, daßdas System der einclassigen Elementarschule, obgleich dessen Mängel offen genug zuTage liegen, auch iu den größer:: Städten, wo sich das Bedürfnis eines gehobnerenElementarunterrichts dringend herausstellt, und für diese Schulen von der städtischenVerwaltung bedeutende Summen hergegeben werden, noch immer beibehalten wird,llutcr den 95 Elementarschulen des Lehrbezirks giebt cs nur 4 mit drei Elasten (iuDorpat), von denen eine Vorbercitungsschule fürs Gymnasium ist, und 12 zweiclassige,ton denen nur 3 auf Riga fallen, wo sich die größte Zahl von Elementarschulenbefindet. Als Lehrfächer iu den erweiterter: Elementarschulen kommen noch hinzu:allgemeine Geographie und Geschichte; erweiterter Unterricht in der deutschen Spracheund Stilübungen, Naturbeschreibung, die wichtigsten physikalischen Gesetze, Geometrieund Zeichnen. Die Elementarschulen werden fast ganz auf Kosten der Städte unter-halten, für 17 Schulen giebt die Krone eine Beihülse und für 6 den Unterhalt(darunter 4 russische Schulen). Außer dem festen Gehalt, der sehr verschieden ist (dergeringste beträgt, jedoch nur in einer Schule, 42 Rubel, in 14 aber auch nur 85 Rubel,