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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Russische Ostsecprovinzen.

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bedürfte, besonders durch eine Anleitung zum methodischen Unterricht für die Schüler,welche sich später dem Lehrberufe widmen wollen. Außerdem bestehen zur Bildung vonVolksschullehrern, namentlich auch für die Parochialschulcn in den drei GouvernementsZ Seminare: eines für Estland in Kuba, dessen Wirksamkeit jedoch gegen die der übrigenzurückzustehen scheint; eines für Kurland, in Jrmlan, welches sich durch seine tüchtigenLeistungen einen wohlbcgründcten Ruf erworben hat; und eines für Livland, die sogenannteKüsterschule, zu Lnhde bei Walk. Diese Anstalten werden alle von den Ritterschaftender Gouvernements erhalten. Die Küsterschule in Lnhde sicht demnächst einer Umge-staltung, resp. Erweiterung, entgegen, indem sie aus einer bisher einclassigen Schnlemit Zjährigem Kursus in eine dreiclassige nmgewandclt und mit einer besondern Uebungs-schule zur praktischen Anleitung der Zöglinge zum Unterrichten verbunden werden soll,wozu früher eine Kirchenschule diente. Für die immer nöthiger werdende methodischeAusbildung von Gemeindeschnllehrern sind ebcnfals die erforderlichen Geldmittel bereitsvon der livländischcn Ritterschaft bewilligt, um noch zwei derartige Bildungsanstalten,eine für Letten und eine für Esten, in nächster Zeit zu eröffnen. Der Kursus derKüsterschule umfaßte bisher 1. Religion: Biblische Geschichte, Bibelerklärung, populäreKirchengeschichte, Katechismuslehre; 2. Größenlehre: Rechnen, Algebra (doch nur ingeringem Umfange und für die, welche Lust und Anlage dazu haben), Raumlehre;3. Allgemeine Geschichte, doch nur in kurzem Umriß; 4. Geographie, allgemeine in kurzemUmriß, besondere Rußlands und der Ostseeprovinzen; 5. Sprachen: lettische, estnische,deutsche (auch die russische soll von nun an in den Lehrplan mit ausgenommen werden);6. Naturkunde, einiges aus der Physik und Naturgeschichte; 7. Erzichuugs- und Unter-richtslehrc; 8. Zeichnen und Kalligraphie; 9. Musik: Gesang, Anleitung zum Clavicr-unb Orgelspicl, Generalbaß. Im 2. Jahre beginnen die Uebungcn der Zöglinge imUnterrichten, welche sie unter Anleitung und Aufsicht des Oberlehrers machen nnd zwarin dieser methodischen Folge: 1. Lesen, 2. Singen, 3. deutsche Sprache, 4. Rechnen,5. biblische Geschichte, 6. Katechismus. Ins Seminar können Deutsche, Esten und Lettenausgenommen werden, die Zahl beträgt etwa 35; wer den Kursus beendet und einAttest der Reife erhalten, ist dadurch anstellungsfähig und während 6 Jahren verpflichtet,eine jede Küster- oder Landschullchrerstelle in Livland anzunchmen, Wenn sie ein Minimumvon 100 Rubel Reinertrag (außer Wohnung und Kost) bietet, oder für den genossenenUnterricht 150 Rubel zum Besten der Küsterschule zurückzuzahlen. Au der Schulearbeiten: der Director, 2 etatmäßige Lehrer, von denen der eine der lettischen, der andreder estnischen Sprache vollkommen mächtig sein soll, und Stundenlchrer aus der nahenStadt Walk; der Religionsunterricht wird von einem Prediger erthcilt. Neben demHauptcnrsus haben auch zeitweilig Hülfscurse für ältere Schulmeister, um ihnen Ge-legenheit zur Fortbildung zu geben, mit Erfolg stattgehabt. Seit Begründung der Schule(1839) bis zum I. 1870 waren im ganzen 241 Lehrer in ihr ausgebildct worden. Fürdie nicht in der Küsterschule gebildeten Kandidaten zu Gemcindcschullehrcrstclleu findeteine besondere Prüfung im Aufträge der Kreislandschulbehörde durch den geistlichenSchnlrevidenten statt. Doch soll dieselbe in Zukunft einem besondern Eraminationscomito,für welches eine Instruction ausgearbcitet wird, zugewiesen werden, sowie überhauptdie bisherige von der Oberlandschulbchörde erlasseneInstruction für Errichtung undVerwaltung der livländischen Landschulen cvang. luth. Konfession" vom I. 1851 einerllmarbcitung unterzogen werden soll. Die Gegenstände der Prüfung sind bisher gewesen:Lesen, wobei der Examinand nicht nur zu beweisen hat, baß er selbst gut liest, sondernauch richtiges Buchstabiren ober Lantiren und Lesen zu lehren und den Wortverstandabzufragen vermag; Schreiben, wobei auf möglichst gute Handschrift, Kenntnis derOrthographie, Fähigkeit, einen verständigen, leichten Aufsatz ohne grobe Satzfehler zuschreiben, Rücksicht zu nehmen ist; Rechnen, verständige Kenntnis der 4 Species undLösung einfacher Regeldetri-Aufgabcn; Kenntnis der biblischen Geschichte und Fähigkeit,eine Erzählung ohne Hülfe eines Buches vorzutragcn; Kenntnis des Katechismus und