Rußland.
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Livms (2 Bücher), Cicero (4 Reden), Virgil (2 Bücher). VIII. Classe (6 Stunden).Repetition der Syntax; Cicero äs oküc., Livius (1 Buch), Horaz (40 Oden). Griechisch:III. Classe (6 Stunden). Formenlehre bis zu den Verben auf IV. Classe(8 Stunden). Beendigung derselben; wichtigste Regeln der Syntax; Anabasis I., 1—8.V. Classe (6 Stunden). Repetition der Formenlehre und der syntaktischen Regeln;2 Bücher Anabasis, 6 Capitel Memorabilien, 1 Buch Ilias. VI. Elaste (6 Stunden).Syntax des Artikels und der Casus; Herodot, 6 Bücher Ilias- VII. Classe (6 Stunden).Beendigung der Syntax; 6 Bücher Odyssee, 2 Dialoge Platos. VIII. Classe (6 Stun-den). Repetition der Syntax; Plato, Sophokles (1 Trag.), Thucydides .(ein halbesBuch), Lysias (1 Rede), Demosthenes (3 Reden). *
d) Das G alagan-Collegium in Kijew. Dasselbe ist von dem GutsbesitzerWirkl. Staatsrath Gregorius Galagan zur Erinnerung an seinen einzigen verstorbenenSohn errichtet (26. März 1870). Die Schenkung umfaßt ein steinernes Gebäude undeinen Grundbesitz von 275,200 R. Schätzungswerth, welche dem Collegium nach demTode des Stifters zufallen, der zu seinen Lebzeiten jährlich 12,000 R. für dasselbe bei-steuert. Er ist der Ehrencurator der Anstalt und hat u. a. das Recht, den Director zuwählen. Die aus den 3 (oder 4) oberen Elasten eines Gymnasiums bestehende Anstaltsteht unter der Protection der Kijcw'schen Universität. Die Oberaussicht führt dasConseil, zu welchem je ein von der Universität gewählter Professor der 4 Facultäten,der Director, 2 Lehrer und 2 von der Kijcw'schen Stadtgemeinde gewählte Mitgliedergehören. Die Anstalt ist ein Internat; Bedingung zur Aufnahme orthodoxe odergricchisch-unirte Confessio», ein testimcmium xauxertutis und das entsprechende Zeugnisvon einem Gymnasium über ausgezeichnete Kenntnisse und gutes Betragen; außer 30Stipendiaten können auch Zöglinge auf eigene Kosten ausgenommen werden. Der Directorwird vom Minister, die Lehrer vom Curator bestätigt. Die Besoldungen sind die durchdas Gymnasialstatut vom 19. Nov. 1864 normirten (Statut vom 6./18. Juni 1870).
Beide Anstalten haben alle staatlichen Rechte: die an ihnen Angestellten sind Staats-diener und beziehen vom Staate auch die Pension.
IV. Privatanstalten (Gesetz vom 19. Febr. 1868). Dieselben theilen sichin 3 Arten: Schulen I. Ordnung mit wenigstens 6 Elasten, Schulen II. Ordnung mitwenigstens 3 Elasten, und Schulen III. Ordnung mit weniger Elasten. Die Fächer fürden Lehrplan auszuwählcn wird dem Inhaber überlasten: nur ist Religion, Russisch,russische Geschichte und Geographie nothwendig und der Lehrplan muß vom Curator be-stätigt werden. Wer eine Anstalt I. Ordnung errichten will, muß russischer Unterthansein und entweder eine höhere Lehranstalt des Reiches oder eine ausländische Universitätabsolvirt, in diesem Falle aber sich einer besonderen Prüfung in Rußland unterworfenhaben. Einer Anstalt I. Ordnung kann, wenn ihr Lehrplan dem der Gymnasien gleich-kommt, vom Minister der Titel: Klassisches Privatgymnasium beigelegt werden. In dendrei oberen Elasten einer solchen kann nur unterrichten, wer eine höhere Lehranstalt desReiches absolvirt hat; für die unteren genügt das Hauslehrcrcxamen. Die Schülereines Privatgymnasiums können in die Universität ausgenommen werden, wenn die vonden Lehrern vorgenommene Abgangsprüfung unter der Betheiligung und der Aufsicht derBehörde in der durch eine ministerielle Instruction geregelten Ordnung abgehalten wird.
Von den 1728 Privatschulen, die es 1873 gab, waren 23 Privat-KnabenschulenI. Ordnung; nur 8 von diesen hatten den Namen: Klassische Privatgymnasien, 5 inSt. Petersburg, 2 in Odessa und 1 in Moskau. —
Das neue Gymnasialgesetz war schon 1873 im ganzen Reiche eingeführt; imWarschauer L.-B. durch die Verordnung vom 30. April, welche dasselbe nur in ganzunwesentlichen Puncten modificirt: die Gymnasien haben dort keine Ehrencuratoren, dieGehalte der Lehrer der russischen Sprache, der Geschichte und der Geographie sind höher,für die Ergänzungsstunden beträgt das Honorar 40, nicht 60 R., die Normalstunden-zchl ist nicht 12, sondern 15, endlich wird in einigen Anstalten facultativer Unterrichtm Polnischen ertheilt. Im Kaukasischen L.-B. wurden von vornherein 8 Elasten ein-