Druckschrift 
1 (1876) A - Dänemark
Entstehung
Seite
337
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Anslitlassciihcit. Answciidiisicriitil. 337

Emm solchen Geist zu Launen, mäßen also die kräftigsten Mittel augewendet werden.Liegt die Schuld am Lehrer, wie es in diesem Falle wohl gewöhnlich ist, so hat er vorallein bei sich die Wurzel des Nebels aufzusuchen und abzuschnciden; liegt sie aber inden Schülern, so mäßen, wo kein anderes Mittel hilft, die Tonangeber, wenn cs seinkann, entfernt werden. Je mehr der Zögling zunimmt an Alter, desto mehr soll er ander Tugend zunehmen, welche die Griechen sehr bezeichnend nannten, d. h.

der Zustand des Innern, wenn alle Geistesvermögen in gesundein normalem Zustandesind und wenn der Kopf oben ist, wie er sein soll, wenn man msntis oomxos ist, d. h.seiner Sinne mächtig, wenn man mit Besonnenheit handelt. K. Strack.

Ausschließung, Ausstoßung eines Schülers, s. Schulstrafen.

Austritt, Abgang (der Schüler) bezeichnet, wieEntlassung", den Act, durchwelchen der Schäler aus der Schule ausscheidet, mit dein Unterschied, daß die beidenersten Ausdrücke den Act darstellen, sofern er vom Schüler vollzogen wird und deshalbauch die Freiwilligkeit, der erste sogar die Eigenmächtigkeit in sich schließen können; derAusdruckEntlassung" aber faßt den Act auf als von der Schulbehörde vollzogen undkann daher von Seiten des Schülers auch ein unfreiwilliger sein.

Stellt man dem Ende den Anfang gegenüber, so entsprechen sich die Ausdrücke:Austritt und Eintritt, Entlassung und Aufnahme.

Die BegriffeAustritt" undAbgang" aber unterscheiden sich so: Beim Austritt,welcher Ausdruck eigentlich das Ausscheiden aus einer Reihe oder ans einem Kreise unddas Einnehmen eines Standpuncts außerhalb derselben bezeichnet, denkt man zunächstan das Ausscheiden Einzelner, und' zwar mehr, sofern es außerhalb der gewöhnlichenOrdnung, auS besonderen, oft zufälligen Gründen, als sofern es ordentlicherweiseerfolgt. Der AusdruckAbgang" aber, welcher nicht nur das Ausscheiden bezeichnet,sondern auch schon das Weitergehen, also das Beginnen einer neuen Bewegung in sichbegreift, wird eben deshalb von denen gebraucht, welche nach dem geordneten Laufe derDinge und in Verfolgung eines bestimmten Zieles aus dem bisherigen Kreis ansscheidenund nun eine andere Richtung Anschlägen. Daher inan diesen Begriff vorzugsweiseanwcndct bei den: geordneten Ausscheiden der Schüler in größerer Anzahl am Endeeines Curscs, wenn sie zu einer andern Bestimmung übergehen. Indessen wird dieserursprünglich richtige Sprachgebrauch nicht immer streng- festgehalten, und beide Aus-drücke findet inan da und dort mit einander verwechselt.

Was nun den ganz ungeordneten, eigenmächtigen oder inuthwilligcn Austritt be-trifft, so ist darüber nur zu bemerken, daß derselbe ganz auf Gefahr des Austretendengeschieht, der dre daraus entstehenden Folgen zu tragen hat. Die Schule an sich hatkein Interesse, einen solchen Austritt zu verhindern, als sofern der Austretende entwederzu Schadenersatz oder zur Erstehung einer Disciplinarstrafe noch anzuhalten ist. Inbeiden Fällen muß nöthigenfalls die Hülfe der außerhalb der Schule stehenden Obrig-keit angcrufen werden. Eine Störung des Unterrichts, wie diese bei einein außer-ordentlichen Eintritt leicht denkbar ist, ist bei einein außerordentlichen Austritt nicht zubefahren. Vielmehr wird eher der Gang des Unterrichts und die Disciplin durch dasAusscheiden solcher Schüler erleichtert, wie sie bei einem ungeordneten Austritt voraus-zusetzen sind.

Jeder ordentliche Austritt aber, sei er der eines Einzelnen oder der Abgang ganzerAbtheilungen, wird von der Schulbehörde wargenommen und es giebt keinen solchenAustritt ohne Entlassung. Da dieser Begriff insofern mit dem der Entlassung, beiwelchem übrigens auch noch anderes zur Sprache kommt, zusammenfällt, so verweisenwir in Betreff der Bedingungen und Form des Austritts auf den Art.Entlassung",bei welchem diese Fragen passender behandelt werden. Hirzcl s.

Allöwcndiglcmeu, s. Gedächtnis, Memorirübungen.

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Wdag. EncyNopädik. l. g. Ausl,