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Südamerica.
Dienste unentgeltlich angcboten. Der noch nicht genügende Unterricht in Handarbeitengewinnt an Boden. Die Zöglinge beschäftigen sich viel mit Musik, — und mit Klavier-stimmcn; auch eine Druckerei und Buchbinderwerkstätten sind vorhanden. Die Mädchenmusiciren und machen weibliche Arbeiten. Im I. 1870 zählte das Blindeninstitut 27Zöglinge (18 Knaben, 9 Mädchen), von welchen 4 zahlende. Das letzte Uolutorio er-klärt, daß die Ergebnisse des Unterrichts zufriedenstellend seien;*) es wurden darin unteranderem mehrere gute Pianisten gebildet. Die Anstalt besitzt auch eine kleine Bibliothek,bestehend aus Büchern, welche im Blindcninstitut zu Paris mit erhabenen Buchstabengedruckt werden. — Das Taub stumm eninstitut (Instituts äos Lnräos-muäos) warim I. 1870 nur von 13 Zöglingen besucht (10 auf Kosten des Staats, 2 auf Kostender Provinz Rio grande do Norte, 1 selbst zahlender); man zählte zu der gleichen Zeitim ganzen Reiche 1392 Taubstumme, worunter 468 unter 14 Jahren. Das Personalbesteht aus einem Direktor, einem Hauscaplan, 2 Lehrern der geschriebenen Sprache,einem Zeichenlehrer, einem Repetenten, einem Aufseher über die Zöglinge, und einemBeamten, welcher die Kleiderkammern und die Hausapotheke unter sich hat. Die Stellungaller dieser Beamten ist keine gut gesicherte. Die Anstalt besitzt einige Rcntenbriefe(uxolieos), welche zusammen auf 2100 Milr. sich belaufen. Das will noch nichts heißen.Sie würde sich gerne dem Staat übergeben, welcher ohnehin gcnöthigt ist, ihr unter dieArme zu greifen. Ein Entwurf zu einer Reform, welcher im I. 1867 vorgelegt wurde,ist von der Gesetzgebung nicht angenommen worden: wie oben bereits angedcutet ist, wirddie Regierung wahrscheinlich einen neuen Versuch machen. Der Unterricht in Hand-arbeiten läßt noch zu wünschen übrig: dagegen hat der gegenwärtige Director in Hin-sicht auf seine Wirksamkeit als Erzieher große Verdienste. Auch die Taubstummenanstalthat Zöglinge beiderlei Geschlechts; im I. 1870 sind zwei Mädchen aus derselben nachregelmäßig vollendeten: Unterrichtsgange ausgetreten.
VI. Hochschulen. Während Spaniens ehemalige Kolonien in Südamcrica ihreweltlichen Universitäten bcibehalten, ja sogar nach einem mehr oder weniger encyklopädischenPlane neue gegründet haben, ist man in Brasilien, den formellen Versprechungen derConstitution von 1824**) zuwider, auf denjenigen Weg eingegangen und bisher auch dar-auf fortgegangen, welchen Napoleon I. für Frankreich vorgezeichnct hatte, jener Despot,welchem das System der getrennten Facultäten genehmer war. Wie wir bereits bemerkthaben, ist die Regierung zur Besinnung gekommen, und man darf erwarten, daß in einerwohl nicht sehr fernen Zukunft eine regelrechte und vollständige Universität in der Haupt-stadt sich erheben wird. Bis dahin giebt cs allerdings Hochschulunterricht oder höherenFachschnlenunterricht nur für die Jurisprudenz und Medicin: nemlich es giebt ganz ein-fach eben zwei Rechtsschulen, in Recife (Pernambnco) und in Säo Paulo, und zweimedicinische Schulen, in Rio de Janeiro und in Bahia. Die uns gesteckten Grenzenerlauben nicht, auf eine genauere Analyse der zahlreichen Reglements, durch welche dieEinrichtungen dieser Anstalten wiederholt geändert worden sind, noch auf die ausführlichenjährlichen Rechenschaftsberichte in den Rolatorios über die Studien an denselben nähereinzugehen. Ein kurzer Ueberblick wird den Leser hinlänglich über ihre allgemeine Orga-nisation und über ihre Bedeutung für das Land ins Klare setzen.
n) Die juristischen Facultäten wurden zuerst nach dem Muster derjenigen vonCoimbra***) eingerichtet; ganz allmählich aber hat man sich dem französischen Typus
*) Agassiz (S. 468) ist nicht dieser Ansicht; allerdings datirt sich der Besuch, den er derAnstalt abstattcte, bis ins I. 1665 zurück, und unwillkürlich hat er dieselbe wohl mit denvortrefflichen Instituten Nordamerica's, in Philadelphia z. B., vergleichen müßen.
Es sollen oolleAios und universiäackes gegründet werden, „an welchen die Elemente derLciencias, ldotras s ^rtss gelehrt werden sollen."
***) S. die Verordnung des Königs von Portugal vom 5. Dec. 1836 über den höherenUnterricht in der ImAisIatzäo sobrs a Instructzäo publica. Ooimbra. 1851. 4, S. 17 und fg.;und unfern Artikel „Portugal" im 6. Bande der Encykl.